| Beschlüsse der 7. Sitzung der Bürgerschaft am 27. Januar 2005 |
| Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept 2005
Die Haushaltssatzung und das Haushaltssicherungskonzept 2005 wurden beschlossen.
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| Prüfung der Jahresrechnung 2003
Die Bürgerschaft folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und erteilte der Bürgermeisterin aufgrund des Ergebnisses der Prüfung der Jahresrechnung 2003 die Entlastung.
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| Jugendhilfeplanung
Einer Modifizierung des Beschlusses der Bürgerschaft zur Jugendhilfeplanung vom März 2001 wurde zugestimmt. Der Beschluss ist die Grundlage für die Jugendarbeit in den kommenden Jahren. Dabei sollen die Effizienz und die Qualität verbessert werden, die demographische Entwicklung beachtet und die Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes umgesetzt werden. Zum 1. Juli 2005 wird es eine neue Verfahrensweise zur Förderung folgender Einrichtungen geben: Jugendtreff Lindengarten, Kinder und Jugendfreizeitzentrum, Jugend- und Schülerclub im Bürgerhaus, Jugendklub Kiste, Jugendhaus Schwalbennest, Maritimer Jugendklub, Integrativer Jugend- und Freizeittreff. Die Richtlinien dafür beschließt der Jugendhilfeausschuss. 2005 sind für die Jugendarbeit 993 T veranschlagt. |
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Jahresabschluss des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes 2003 Der durch Testat einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigte Jahresabschluss des EVB für das Wirtschaftsjahr 2003 erhielt die Zustimmung der Bürgerschaft. Die Betriebsleitung wurde entlastet. Das Jahresergebnis des EVB weist ein Minus von 1.148.634,18 . Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Ursachen für das negative Ergebnis sind im Bereich Stadtverkehr, zu suchen, wo trotz der Erhöhung der Fahrpreise und des neuen Linienkonzeptes, zu geringe Einnahmen erzielt wurden. Weiterhin im Bereich Abfallwirtschaft, wo durch die finanzielle Absicherung der Rekultivierungsmaßnahmen der Deponie Müggenburg 688.360,46 fehlen.
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| Ehrungen
Bereits im Februar 2003 hat die Bürgerschaft eine Richtlinie zur Vornahme von Ehrungen beschlossen. Verdienstvolle Bürger, insbesondere ehrenamtlich Tätige, können danach mit einem Ehrenring, einer Bürgermedaille oder einer Sportplakette ausgezeichnet werden.
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Änderungen des Flächennutzungsplanes im Bereich Kritzowburg Der 41. Änderung - Umwandlung von Dorfgebiet und Grünfläche in Wohnbaufläche und Mischgebiet im Bereich Kritzowburg, der 43. Änderung - Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbegebiet Kritzowburg sowie der 44. Änderung - Umwandlung von Wohnbaufläche, Grünfläche und Fläche für Landwirtschaft in Gewerbegebiet und Grünfläche im Bereich Kritzowburg wurden zugestimmt. Die Änderungen wurden erforderlich, um in der Ortslage Kritzow Wohnbebauung zu ermöglichen. Im östlichen und westlichen Bereich sollen aufgrund der verkehrgünstigen Lage zum Nordostzubringer große Flächen für die Ansiedlung von Gewerbe vorbereitet werden.
Bebauungsplan Nr. 65/04 Mischgebiet Kluß Für den Bereich der Ortslage Kluß soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Anlass der Überplanung der Ortslage Kluss ist die Sicherung einer geregelten Abwasserentsorgung, d.h. eine Entsorgung des Regenwassers in den Wallensteingraben und eine Schmutzwasserentsorgung über ein Druckentwässerungssystem in Richtung Klußer Mühle. Eine Prüfung zur Errichtung von Eigenheimen in diesem Bereich sollte aus städtebaulicher und naturschutzrechtlicher Sicht nicht erfolgen. Wohn- und Gewerbegebiet Dr.-Leber-Straße Die planungsrechtlich relevanten Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange sowie die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen von Bürgern zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59/02 "Wohn-und Gewerbegebiet Dr.-Leber-Straße / Kanalstraße / Podeusstraße / Turnerweg wurden geprüft und die Abwägung beschlossen. Städtebaufördermittel Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird gebeten, bei der Aufstellung der Städtebaufördermittel zu prüfen, den Eigenanteil der Hansestadt Wismar für die städtebauliche Gesamtmaßnahme Altstadt Wismar um 5 Prozent zu senken. Damit soll erreicht werden, dass durch das Land die Städtebaufördermittel in gleicher Höhe wie bis 2004 gezahlt werden können.
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| Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
| Überlassung einer bebauten Grundstücksfläche Eine bebaute Teilfläche von ca. 10.200 m² aus dem Flurstück 103/8 der Flur 11, verzeichnet im Grundbuch von Wismar Blatt 10626, belegen in Wismar-Wendorf, Lieselotte-Herrmann-Str. 3 a, bebaut mit einer Schule wird einer gemeinnützigen Gesellschaft in Erbbaurecht für 99 Jahre überlassen. Vergabe von Bauleistungen Vergabe von Städtebaufördermitteln |
Quelle: Büro der Bürgerschaft