Beschlüsse der 34. Sitzung der Bürgerschaft am 30. Mai 2002 |
Personelle Veränderungen in den AusschüssenFinanz- und LiegenschaftsausschussVorschlag der PDS Fraktion: Reinhard Sieg scheidet als stellvertretendes Mitglied aus. Alexander Medau wird neuer Stellvertreter. |
EinzelhandelsfachplanIm September 1999 wurde die Bürgermeisterin beauftragt, ein Einzelhandelsgutachten für die Hansestadt Wismar erstellen zu lassen. Das Gutachten eines Dortmunder Büros liegt inzwischen vor. Es basiert auf die flächendeckende Begehung und Kartierung des Wismarer Einzelhandels im Jahr 2000. Im Wismarer Stadtgebiet gibt es danach 344 Einzelhandelsgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von 91.000 m², davon befinden sich 212 Läden mit einer Fläche von etwa 22.000 m² (24 %) in der Altstadt. Gemäß eines Erlasses des Ministeriums für Arbeit und Bau M-V aus dem Jahre 1999 ist ein Flächenanteil in der Altstadt von 30 % anzustreben. Der Verkaufsflächenschwerpunkt in der gesamten Stadt liegt auf Nahrungs- und Genussmittel, Baumarktsortimente , Einrichtungsbedarf und Möbel sowie Bekleidung. Defizite gibt es im Bereich der Unterhaltungselektronik, aber auch in der Bekleidungsbranche, speziell bei Discountangeboten sowie im mittel- und hochwertigen Preisbereich. Das Gutachten ist die Basis für den Einzelhandelsfachplan, der jetzt von der Bürgerschaft verabschiedet wurde. Das Konzept umfasst die Ziele sowie einen Maßnahmen- und Prioritätenkatalog für die Entwicklung des Einzelhandels. |
AbwassersatzungDie Bürgerschaft beschloss die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasserversorgung zur zentralen Schmutz- und Niederschlagsbeseitigung. Die derzeit gültige Abwassersatzung aus dem Jahre 1996 musste aus rechtlichen Gründen überarbeitet werden. In der Abwassersatzung wurde der § 1 Allgemeines- genauer definiert. Die Hansestadt Wismar betreibt und unterhält die öffentlichen Abwasseranlagen:a) zur zentralen Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung b) zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagenjeweils als eine öffentliche Einrichtung. Die Neuregelung ist erforderlich, damit für alle Eigentümer, die an diese Anlage angeschlossen sind, eine einheitliche Gebühr und ein einheitlicher Betrag für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung kalkuliert und erhoben werden kann. |
SchlammabfuhrsatzungEntsprechend § 40 des Abwassergesetzes M-V obliegt der Hansestadt Wismar die Abwasserbeseitigungspflicht. Deshalb wurde die Satzung über die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Schlammabfuhrsatzung) beschlossen. Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind abflusslose Gruben für die Sammlung und Kleinkläranlagen für die Behandlung des Schmutzwassers.Die Kalkulation sieht u.a. folgende Entsorgungsgebühren vor:
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Schiffsbrandbekämpfung und Hilfeleistungen auf der OstseeDie Bürgerschaft stimmte einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg- Vorpommern und der Hansestadt Wismar über den Einsatz der Berufsfeuerwehr der Hansestadt Wismar zur Schiffsbrandbekämpfung und technischen Hilfeleistungen auf der Ostsee zu. Diese Vereinbarung ist notwendig, da das Land selbst nicht über eigenes Personal und Gerät verfügt.Die Kosten werden als Zuwendung vom Land erstattet. |
Wiederherstellung des Hortes der Fritz-Reuter-SchuleFür die Wiederherstellung des Hortes der Fritz - Reuter- Schule nach dem Brandschaden werden außerplanmäßig 340 T bereitgestellt. Der Brandschaden hat die Nutzung des Hortes unmöglich gemacht. Derzeit findet die provisorische Hortbetreuung im Schulgebäude statt.Der Baubeginn erfolgt ab sofort. Der Hortbetrieb soll zum neuen Schuljahr wieder aufgenommen werden. Der Hort hat eine Kapazität von 88 Plätzen und ist zur Absicherung des Bedarfs an Hortplätzen in der Altstadt dringend erforderlich. |
HospizDie Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung der Landespflegeplanung 2001-2003 eine vollstationäre Hospizeinrichtung mit 6-8 Plätzen am Standort Podeusstraße 1 aufzunehmen. Diese Einrichtung soll die medizinische, pflegerische und psychosoziale Betreuung unheilbar Kranker in der letzten Lebensphase übernehmen. Dafür vorgesehen ist das Stiftsgebäude in der Podeusstr. 1. |
Neue StraßennamenDie Zuwegung von der Ernst-Scheel-Straße zum Wassersporthafen Wismar-Wendorf erhält die Bezeichnung Zum Yachthafen. |
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Für die im Dorfgebiet Dammhusen liegenden Straßen werden folgende Straßennamen vergeben: Dammhusener Hof, Dammhusener Weg, Dammhusener Teich, Dammhusener Eck. Die vorhandene Wohnbebauung erhält danach eine neue Anschrift. Städtische Leistungen infolge der Adressänderung sind kostenlos. |
Bericht der GleichstellungsbeauftragtenDie Bürgermeisterin erhielt den Auftrag, der Bürgerschaft einen Bericht über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten bis zur Juni-Sitzung 2002 vorzulegen. |
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Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Südöstlicher Altstadtrand Die Bürgermeisterin erhielt den Auftrag, zu prüfen, ob der städtebauliche Wettbewerb der Hansestadt Wismar Südöstlicher Altstadtrand bis zur Altwismarstraße ausgedehnt werden kann, mit dem Ziel, in diesem Bereich ein Parkhaus, ein Parkdeck oder einer Tiefgarage zu realisieren. Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Bürgerschaft bis zur Juni-Sitzung mitzuteilen.Aufgrund dieses Beschlusses konnten zwei weitere Anträge, die sich ebenfalls mit der Thematik befassten, zurückgezogen werden. |
VerkehrsentwicklungsplanDie Beratung des Antrages, der vorsah, dass die Bürgermeisterin den Verkehrsentwicklungsplan, Stufe 4, als entgültiges Realisierungskonzept bis zur Sitzung der Bürgerschaft im Dezember 2002 vorlegen soll, wurde in die Juni-Sitzung vertagt. |
Die Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung und Einrichtung einer Fußgängerampel Katersteig/ Dr.-Leber-Str. wurden abgelehnt.Die Bürgerschaft erhielt in der Sitzung am 30. Mai Informationen über den Arbeitsstand des Wettbewerbs Integriertes Stadtentwicklungskonzept Stadtumbau Ost. Der Antrag konnte deshalb zurückgezogen werden. |
| Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
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Annahme eines GeschenkesEntsprechend des Landesbeamtengesetzes gab die Bürgerschaft ihre Zustimmung zur Annahme eines Geschenkes. |
KreditaufnahmenDie Mitglieder des Aufsichtrates der Wohnungsbaugesellschaft mbH wurden zu einer zusätzlichen Kreditaufnahme und der Aufnahme einer Bankbürgerschaft in Höhe von insgesamt ca. 3,1 Mio ermächtigt. Mit diesen Mitteln sollen die Wohnblocks im Bereich Klußer Damm, Lenensruher Weg und Arndtstraße saniert werden. Die Bürgerschaft beschloss weiterhin die Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 3,0 Mio . Dieser wird zur Finanzierung bereits fertiggestellter Investitionsmaßnahmen benötigt. |
GrundstücksangelegenheitenÜberlassung einer Grundstücksfläche |
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Quelle: Büro der Bürgerschaft