Anmeldung des Hauptwohnsitzes

Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug

Anmeldung des Nebenwohnsitzes

  • Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug
  • zuständige Behörde: Meldebehörde des Nebenwohnsitzes

Änderung des Wohnungsstatus

zuständige Behörde: Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes