Anmeldung des Hauptwohnsitzes
Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug
Anmeldung des Nebenwohnsitzes
- Anmeldefrist: zwei Wochen nach Einzug
- zuständige Behörde: Meldebehörde des Nebenwohnsitzes
Änderung des Wohnungsstatus
zuständige Behörde: Meldebehörde des zukünftigen Hauptwohnsitzes