Für die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist neben dem Erwerb einer Angelerlaubnis die geltende Fischereischeinpflicht zu beachten.
Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt wurden, werden anerkannt, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.
Wer noch keinen Fischereischein besitzt, kann bei einem der örtlichen Ordnungsämter in M-V einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) erwerben. Dieser kann bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt und im Kalenderjahr beliebig oft verlängert werden.