Für die Gewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist neben dem Erwerb einer Angelerlaubnis die gel­tende Fischereischeinpflicht zu beachten.

Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Aus­land von einer staatlichen Stelle erteilt wurden, werden anerkannt, solange sie gültig sind und der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern hat.

Wer noch keinen Fischereischein besitzt, kann bei einem der örtlichen Ordnungsämter in M-V einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfische­reischein) erwerben. Dieser kann bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt und im Kalenderjahr belie­big oft verlängert werden.