Die Anmeldung der Eheschließung
Der erste amtliche Schritt auf dem Weg in die Ehe ist die förmliche Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Sie dient vor allem dazu, Ihren Personenstand festzustellen und zu prüfen, ob Ihrem Heiratswunsch Ehehindernisse entgegenstehen.
Die Anmeldung wird von einem Standesamt entgegengenommen, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Wohnsitz hat. Wenn Sie beide nicht in Wismar wohnen und trotzdem gern hier heiraten möchten – kein Problem: Sie melden Ihre Eheschließung bei Ihrem Wohnsitzstandesamt an und teilen dabei mit, dass Sie beim Standesamt Wismar heiraten möchten. Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte dort wird uns dann ermächtigen, die Eheschließung vorzunehmen.
Sie müssen sich gemeinsam persönlich anmelden. Ist eine oder einer der Verlobten verhindert, kann diese Person das schriftliche Einverständnis zur Anmeldung durch die oder den anderen erklären. Dies kann durch eine formlose Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung geschehen.
Für die Anmeldung der Eheschließung sind folgende Unterlagen vonnöten:
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Gültige Personalausweise oder Reisepässe
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Wenn Sie in Wismar geboren wurden: Geburtsurkunde
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Wenn Sie außerhalb Wismars geboren wurden: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, aktuell bei Ihrem Geburtsstandesamt zu beantragen (dies ist keine Geburtsurkunde)
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Erweiterte Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt mit Angabe des Familienstandes (nur, wenn Sie auf der Insel Poel oder außerhalb Wismars wohnhaft sind)
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Bei Vorehen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde und Nachweis über die Auflösung (rechtskräftiges Scheidungsurteil, Aufhebungsbeschluss oder Sterbeurkunde)
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Bei gemeinsamen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder und Abschrift der Vaterschaftsanerkennung
Sobald Ihnen alle Unterlagen im Original vorliegen, vereinbaren Sie bitte unbedingt einen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung.
Da die Anmeldung sechs Monate gültig ist, sollte dieser Termin frühestens sechs Monate vor Ihrem reservierten Eheschließungstermin stattfinden. Wenn es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommt, gibt es häufig auch kurzfristig freie Eheschließungstermine, die wir während der Anmeldung besprechen können.
Besitzt eine oder einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, ist nicht im Bundesgebiet geboren worden oder wurde im Ausland geschieden, ist eine individuelle Beratung zu den notwendigen Unterlagen erforderlich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit uns per E-Mail auf und füllen Sie vorab folgendes Formular aus.