Studiengang "Öffentliche Verwaltung" – Bachelor of Laws – öffentliche Verwaltung (m/w/d)
Einstellungstermin:
1. Oktober des jeweiligen Jahres
Bewerbung:
Die Studienplätze werden ein Jahr vor Studienbeginn, im Juni/Juli, ausgeschrieben.
Voraussetzungen:
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Höchstalter am Tag der Einstellung: 34 Jahre; für schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Personen: 37 Jahre
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Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
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gute Deutsch- und Mathematikkenntnisse
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Interesse am Umgang mit komplexen Rechtsvorschriften
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kunden- und dienstleistungsorientiertes Auftreten
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Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung in das Beamtenverhältnis
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wenn Deutsch nicht deine Muttersprache ist: geeigneter Nachweis über vorhandene Deutschkenntnisse (zum Beispiel ein Sprachzertifikat)
Studiendauer:
drei Jahre
Aufbau des Studiums:
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Grundlagenstudium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow: 18 Monate
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berufspraktische Studienzeit in den Ämtern der Hansestadt Wismar: 12 Monate
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Vertiefungsstudium an der Fachhochschule: 6 Monate
Studieninhalte und Prüfungen:
Der Studiengang besteht aus Modulen mit Prüfungen. Im Grundlagenstudium erwerben Anwärterinnen und Anwärter unter anderem Kenntnisse in Staatsrecht, Europarecht, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht sowie im Recht des öffentlichen Dienstes. Diese Kenntnisse wendest du in der anschließenden berufspraktischen Ausbildung in der Stadtverwaltung eigenständig an. Auf das Praxisjahr folgt das Vertiefungsstudium, in dem du auch die Bachelorarbeit schreibst.
Status, Besoldung und Urlaub:
Während der Ausbildung hast du den Status als Beamtin auf Widerruf oder Beamter auf Widerruf und wirst zur Stadtverwaltungsinspektoranwärterin oder zum Stadtverwaltungsinspektoranwärter ernannt.
Die Höhe deiner Besoldung entspricht dem Anwärtergrundbetrag nach dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils aktuellen Fassung.
Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Arbeitstage gemäß Paragraph 5 Absatz 1 der Erholungsurlaubsverordnung.
Berufliche Perspektiven nach dem Studium (Beispiele):
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Personaldezernate
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Haushaltsabteilungen
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Umweltbehörden
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Ämter für Jugend, Soziales und Sport in Städten und Landkreisen
Weitere Informationen zum Studiengang findest du auf der Internetseite der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern: https://www.fh-guestrow.de/studium/verwaltung/studiengang