Denkmalschutz und Denkmalpflege

Zuständigkeiten:

  • Erteilen von Genehmigungen bei baulichen Eingriffen an Baudenkmalen und Bodendenkmalen
  • Erteilen von Genehmigungen bei baulichen Eingriffen an Gebäuden in Denkmalbereichen
  • Erteilen von Genehmigungen bei Änderungen im Umgebungsbereich von Baudenkmalen
  • Erteilung von Auskünften zu Denkmalen
  • Führen der Denkmalliste der Hansestadt Wismar
  • Feststellung von Denkmaleigenschaften und der Eintragung in die Denkmalliste
  • Erstellen von Bescheinigungen gemäß § 7i Einkommenssteuergesetz
  • Auskünfte zum Vorhandensein von Bodendenkmalen