Denkmalschutz und Denkmalpflege
Zuständigkeiten:
- Erteilen von Genehmigungen bei baulichen Eingriffen an Baudenkmalen und Bodendenkmalen
- Erteilen von Genehmigungen bei baulichen Eingriffen an Gebäuden in Denkmalbereichen
- Erteilen von Genehmigungen bei Änderungen im Umgebungsbereich von Baudenkmalen
- Erteilung von Auskünften zu Denkmalen
- Führen der Denkmalliste der Hansestadt Wismar
- Feststellung von Denkmaleigenschaften und der Eintragung in die Denkmalliste
- Erstellen von Bescheinigungen gemäß § 7i Einkommenssteuergesetz
- Auskünfte zum Vorhandensein von Bodendenkmalen