Diese Personen zahlen weniger Eintritt:

Manche Personen müssen weniger für eine Eintrittskarte bezahlen.
Das gilt für:

  • Personen mit einer Schwerbehinderung von mehr als 50 Prozent

  • Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren

  • Studierende

  • Personen in Ausbildung

  • Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen

  • Personen im Bundesfreiwilligendienst

  • Personen, die Arbeitslosengeld I oder II oder Sozialgeld bekommen

  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bekommen

  • Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten

  • Mitglieder von bestimmten Museumsvereinen

Diese Personen zeigen beim Eintritt bitte ihren Nachweis, damit sie den ermäßigten Preis zahlen können.