Diese Personen zahlen weniger Eintritt:
Manche Personen müssen weniger für eine Eintrittskarte bezahlen.
Das gilt für:
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Personen mit einer Schwerbehinderung von mehr als 50 Prozent
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Schülerinnen und Schüler ab 17 Jahren
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Studierende
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Personen in Ausbildung
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Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) machen
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Personen im Bundesfreiwilligendienst
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Personen, die Arbeitslosengeld I oder II oder Sozialgeld bekommen
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Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bekommen
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Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
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Mitglieder von bestimmten Museumsvereinen
Diese Personen zeigen beim Eintritt bitte ihren Nachweis, damit sie den ermäßigten Preis zahlen können.