Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Internet-Seite wurde so gemacht,
dass sie für alle Menschen gut nutzbar ist.
Egal ob jemand alt ist, eine Behinderung hat
oder Hilfsmittel benutzt –
alle sollen die Seite gut bedienen können.
Die Seite wurde nach den Regeln der BITV 2.0
und den WCAG 2.1 erstellt.
Das sind Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
Technische Umsetzung
Die Internet-Seite ist technisch barrierefrei.
Das bedeutet:
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Man kann die Seite nur mit der Tastatur oder mit einem Screenreader benutzen.
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Farben und Kontraste sind gut zu erkennen.
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Überschriften und Listen sind richtig aufgebaut.
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Bilder haben beschreibende Texte.
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Formulare und Navigation funktionieren mit Hilfstechniken.
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Die Seite funktioniert auch auf dem Handy oder Tablet gut.
Inhalte mit Einschränkungen
Einige Inhalte sind noch nicht ganz barrierefrei.
Das betrifft vor allem:
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Ältere PDF-Dateien, zum Beispiel Formulare oder Broschüren.
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Dokumente ohne barrierefreie Struktur.
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Videos oder Audios, die keine Untertitel oder Audiobeschreibungen haben.
Diese Inhalte sind älter
und wurden vor der Umstellung auf barrierefreie Standards erstellt.
Wir arbeiten daran, diese Inhalte zu verbessern
oder neue, barrierefreie Versionen zu erstellen.
Neue PDF-Dateien machen wir, wenn möglich, barrierefrei.
Stand der Erklärung
Diese Erklärung ist vom 30. November 2025.
Wir haben die Barrierefreiheit selbst geprüft.
Dabei haben wir uns an den Regeln der WCAG 2.1, Stufe AA orientiert.
Ergebnis:
Die Internet-Seite der Hansestadt Wismar ist technisch barrierefrei.
Einige Inhalte – besonders PDF-Dateien –
sind aber noch nicht vollständig barrierefrei.
Geplante Verbesserungen
Die Hansestadt Wismar arbeitet weiter daran,
die Internet-Seite noch barrierefreier zu machen.
Geplant ist:
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Alte PDF-Dateien zu überarbeiten oder neue barrierefreie zu erstellen.
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Die Barrierefreiheit einmal im Jahr zu überprüfen.
Kontakt
Haben Sie Barrieren auf unserer Internet-Seite gefunden?
Dann schreiben Sie uns bitte.
Öffentlichkeitsarbeit / Pressestelle: Detailseite
Rathaus, Am Markt 1
23966 Wismar
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen keine Antwort bekommen
oder mit der Antwort nicht zufrieden sind,
können Sie ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Die Schlichtungsstelle hilft, eine Lösung zu finden.
Schlichtungsstelle BGG: Detailseite
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin