Informationen zur Stichwahl
Nach der Bürgermeisterwahl am 12. April 2026 wird es am Sonntag, dem 26. April 2026, eine Stichwahl in der Hansestadt Wismar geben. Dann entscheidet sich, wer in den kommenden acht Jahren Bürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin in Wismar wird.
Wahlberechtigte, die am 26. April nicht ein Wahllokal aufsuchen können oder wollen, haben die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen – bis zum 24. April 2026, 12.00 Uhr, über die Homepage www.wismar.de, per E-Mail an wahlen@wismar.de oder persönlich in der Scheuerstraße 2 (Ordnungsamt). In der Scheuerstraße 2 kann auch direkt die Stimmabgabe erfolgen.
Bis zum 24. April 2026, 11.00 Uhr, können Briefwahlunterlagen auch online beantragt werden – unter www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=13074087.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar sind seit einigen Tagen unterwegs und stellen die beantragten Briefwahlunterlagen zu. Diese müssen der Gemeindewahlbehörde dann bis zum 26. April 2026 um 18.00 Uhr vorliegen. Briefkästen befinden sich am Rathaus, Am Markt 1, am Stadthaus, Am Markt 11, und beim Ordnungsamt, Scheuerstraße 2.
Allen Wählerinnen und Wählern, die bereits zur Bürgermeisterwahl am 12. April 2026 an der Briefwahl teilgenommen haben, wird automatisch ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zugesandt, sofern sie auch für die Stichwahl wahlberechtigt sind. Ein gesonderter Antrag ist somit nicht erforderlich.