Befreiung von der Ausweispflicht
Allgemeine Informationen
Wenn Sie sich in Folge von Krankheit oder wegen körperlichen Behinderungen nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, ist auf Antrag eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem BürgerServiceCenter auf, um erforderliche Unterlagen zu erfragen und ob überhaupt eine Befreiung von der Ausweispflicht in Frage kommt.
Rechtsgrundlage
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Personalausweisgesetz (PauswG)