vorläufiger Personalausweis
Voraussetzung
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es wird sofort ein gültiges Dokument benötigt (wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist):
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zur Überbrückung der Herstellungszeit des regulären Personalausweises
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nach Verlust des Personalausweises
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nach Eheschließung / Namensänderung
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Erforderliche Unterlagen
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alter Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
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aktuelles biometrisches Foto
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Geburtsurkunde; Eheurkunde
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Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei unter 16 Jährigen
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Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
Form
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persönliche Beantragung
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bei unter 16 Jährigen zusätzlich mindestens ein gesetzlicher Vertreter
Gültigkeit
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maximal 3 Monate
Herstellungszeit
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sofortige Ausstellung
Kosten
- 10,00 Euro
Rechtsgrundlagen
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Personalausweisgesetz (PauswG)
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Personalausweisgebührenverordnung (PauswGebV)