vorläufiger Personalausweis

Voraussetzung

  • es wird sofort ein gültiges Dokument benötigt (wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist):

    • zur Überbrückung der Herstellungszeit des regulären Personalausweises

    • nach Verlust des Personalausweises

    • nach Eheschließung / Namensänderung

Erforderlicher Unterlagen

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
  • bei vorzeitiger Beantragung:
    • gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
  • bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
    • falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
    • falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden. 
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.  

  • Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.

Hinweise zur Lichtbildaufnahme

  • Im BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar können Sie ein digitales, biometrisches Lichtbild für Ihren Personalausweis aufnehmen lassen. 
  • Das Fotografieren von Babys und Kleinkindern ist in der Personalausweisbehörde nicht möglich.

Form

  • persönliche Beantragung

  • bei unter 16 Jährigen zusätzlich mindestens ein gesetzlicher Vertreter

Gültigkeit

  • maximal 3 Monate

Herstellungszeit

  • sofortige Ausstellung

Kosten

  • 10,00 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz (PauswG)

  • Personalausweisgebührenverordnung (PauswGebV)