Abfallbeseitigung
Volltext
Die Kosten für die Abfalleinsammlung, -entsorgung und weitere Services werden mit der Festsetzung von Abfallgebühren durch einen Gebührenbescheid des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt auf den Grundstückseigentümer/Pächter/Nutzer umgelegt.
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach den Vorgaben der entsprechenden Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet und/oder dem Amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Rechtsgrundlagen Wismar
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Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar - Abfallgebührensatzung -: Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Bekanntgemacht im Internet am: 02.07.2025
In Kraft seit dem: 01.01.2009 -
1. Änderung der Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar: Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Veröffentlicht am: 01.12.2022
In Kraft ab: 01.01.2023 -
Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar in der Fassung der 1. Änderung (unverbindliche Lesefassung): Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Veröffentlicht am: 01.12.2022
In Kraft ab: 01.01.2023 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar, 9. Änderungssatzung (Lesefassung): Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 30.06.2025
In Kraft ab: 01.01.2023 -
Abfallgebührensatzung, 9. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 30.11.2022
In Kraft ab: 01.01.2023 -
Abfallsatzung, 4. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 21.12.2020
In Kraft ab: 01.01.2021 -
Abfallgebührensatzung, 8. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 21.12.2020
In Kraft ab: 01.01.2021 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar, 8. Änderungssatzung (Lesefassung): Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 21.12.2020
In Kraft ab: 01.01.2021 -
Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar, 4. Änderungssatzung (Lesefassung): Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: EVB der Hansestadt Wismar
Veröffentlicht am: 21.12.2020
In Kraft ab: 01.01.2021 -
Entgeltordnung für die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar : Datei in neuem Fenster öffnen
Copyright: Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Veröffentlicht am: 30.06.2020
In Kraft ab: 01.07.2020 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar (Abfallgebührensatzung), 7. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am 19.12.2019
In Kraft: 01.01.2020 -
Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar (Abfallsatzung), 3. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 19.12.2019
In Kraft ab: 01.01.2020 -
Abfallgebührensatzung, 6. Änderung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 12.12.2018
In Kraft ab: 01.01.2019 -
Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar (Abfallsatzung), 2. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 12.12.2018
In Kraft ab: 01.01.2019 -
Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar (Abfallsatzung), 1. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 08.12.2017
In Kraft ab: 01.01.2018 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar (Abfallgebührensatzung), 5. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 08.12.2017
In Kraft ab: 01.01.2018 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar (Abfallgebührensatzung), 4. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 05.12.2016
In Kraft ab: 01.01.2017 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar (Abfallgebührensatzung), 3. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 30.12.2015
In Kraft ab: 01.01.2016 -
Satzung über die Abfallentsorgung der Hansestadt Wismar - Abfallsatzung -: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 02.12.2014
In Kraft ab: 01.01.2015 -
Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in der Hansestadt Wismar (Abfallgebührensatzung), 2. Änderungssatzung: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 02.12.2014
Inkrafttreten am: 01.01.2015
Kosten
Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.
Frist
Fristsetzung zur Zahlung ist unterschiedlich in Abhängigkeit der Abfallgebührensatzung.