Ordnungswidrigkeiten

Hinweis

Bei Anfragen und Anträgen nutzen Sie bitte ausschließlich die E-Mail-Adresse des entsprechenden Sachbearbeiters oder die folgende E-Mail-Adresse:

owigmail@wismar.de

Nicht zur Einlegung eines Rechtsmittel nutzbar.
Gemäß § 67 Abs. 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist ein Einspruch schriftlich (Brief, Fax) oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen.

Eine E-Mail genügt nicht der Schriftformerfordernis.