Flächennutzungsplan: Änderung

Volltext

Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.

Flächennutzungsplanung

Im Flächennutzungsplan stellt die Hansestadt Wismar die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörigen Begründung werden die Planaussagen erklärt.

Änderungen des Flächennutzungsplanes ab 2017

49. Änderung des Flächennutzungsplanes

49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar, Umwandlung von Wohnbaufläche und Grünflächen in gewerbliche Baufläche, Grünflächen und Flächen für die Abwasserbeseitigung im Bereich Kritzowburg West - Dargetzow

52. Änderung des Flächennutzungsplanes

54. Änderung des Flächennutzungsplanes

55. Änderung des Flächennutzungsplanes

59. Änderung des Flächennutzungsplanes

60. Änderung des Flächennutzungsplanes

61. Änderung des Flächennutzungsplanes

62. Änderung des Flächennutzungsplanes

62. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow"

63. Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundlage für die künftigen Planungsentscheidungen

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar ist Grundlage für die künftigen Planungsentscheidungen in der Stadt. 

  • Aufgaben und Wirkung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
  • Planungsleitziele  
  • Änderungen des Flächennutzungsplanes
  • Planverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes      
  • wirksame Änderungen des Flächennutzungsplanes  
  • laufende Verfahren zur zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die Mitarbeiter der Abt. Planung.

 Die Pläne werden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Während einer bestimmten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)

Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Kosten

Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Frist

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.

Formulare

keine

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

Verfahrensablauf

  1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.