Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
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Volltext
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Rechtsgrundlagen
§ 83 Absatz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V in der jeweils gültigen Fassung)
Kosten
Gebührrahmen 15 bis 100 Euro je Grundstück
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Kosten
- je Grundstück für den Auszug aus dem Baulastverzeichnis oder die schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
Verwaltungsgebühr: Mindestens 15,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Frist
keine
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (z. B. von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).