Spielhalle: Betriebserlaubnis beantragen
Volltext
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Absatz 1 Satz 1 oder des § 33d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Onlinedienst
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Rechtsgrundlage(n)
§ 33c Gewerbeordnung (GewO)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__33c.html
Formulare
Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde oder gegebenenfalls auch im Internet.
Was an Unterlagen beizubringen ist, wird Ihnen dort ebenfalls auf Anfrage mitgeteilt.
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Spielhallenbetrieb - Erlaubnisantrag
Kosten
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Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis: zwischen 153,00 Euro bis 800,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages ist zu beachten. So ist zum Beispiel zwischen Spielhallen und zu Schulen ein Mindestabstand verpflichtend einzuhalten.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.
- Eine Vereinbarkeit insbesondere mit § 5 GlüStVAG M-V ist gegeben.