Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen

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Wenn Sie als Schausteller, "fliegender Händler" oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte haben, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern.

Wenn Sie als EU-Bürger nur vorübergehend grenzüberschreitend tätig werden, brauchen Sie keine Reisegewerbekarte.

Onlinedienst

Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:

Verlängerung der Reisegewerbekarte beantragen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Reisegewerbekarte

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Kosten

Verwaltungsgebühr für nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen nach § 55 Abs. 3 GewO: 51 Euro für die Verlängerung der Laufzeit um ein Jahr.

Fristen

Im Regelfall sofort

Voraussetzungen

Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit.