Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
Onlinedienst
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten beantragen
Teaser
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung.
Volltext
Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.
Rechtsgrundlagen
§ 33 c Gewerbeordnung
Spielverordnung (SpielV)
§ 11 Gewerbeordnung (GewO) (Datenschutzrechtlicher Hinweis)
§ 14 Gewerbeordnung
Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular
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gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
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Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen
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aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR)
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aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
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aktuelle Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer, Landkreise und kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.