Als Wahlhelfer freiwillig melden

Allgemeine Informationen

Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses

  • Ausgabe der Stimmzettel

  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels

  • Mitarbeit bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Wahlhelfer werden von der Gemeindewahlbehörde (Amtsvorsteher oder Bürgermeister) bestellt.

Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.

Rechtsgrundlagen

  • Bundeswahlgesetz (BWG)

  • Bundeswahlordnung (BWO)

  • Europawahlgesetz (EuWG)

  • Europawahlordnung (EuWO)

  • Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V)

  • Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V)

Kosten

keine

Frist

Nehmen Sie bitte bezüglich der Bewerbung als Wahlhelfer Kontakt mit Ihrer Gemeinde, Ihrem Amt oder Ihrer Stadtverwaltung auf. Bewerbungen sind rechtzeitig vor dem Tag der Wahl beziehungsweise der Abstimmung oder nach entsprechendem Aufruf in der Presse möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag eine Aufwandsentschädigung.

Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.