Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Schäden melden
Onlinedienst
Für eine saubere Stadt und gute Lebensqualität
Als Dienstleistungsbetrieb der Stadt Wismar kümmert sich der EVB um die Straßenpflege und -unterhaltung, die Abfallentsorgung, die Entwässerung sowie die Parkräume in der Hansestadt.
Wir leisten einen wichtigen Beitrag für ein sauberes Stadtbild, die Infrastruktur der Region und insbesondere für unsere Umwelt, die Wismar so lebens- und erlebenswert machen. Wir haben vor allem die Bürgerinnen und Bürger im Blick und sind bestrebt, die Lebensqualität in unserer schönen Hansestadt täglich ein Stück zu verbessern.
Defektes Schild, Schlagloch, Straßenlampe, Ampel oder Stadtmobiliar entdeckt?
Dann melden Sie es bitte gleich hier.
Störungsbeseitigung, Wartung und Instandhaltung melden
Der EVB ist auch für die Störungsbeseitigung, Wartung und Instandhaltung von Ampeln, der Straßenbeleuchtung und der Anstrahlung historischer Gebäude sowie der Weihnachtsbeleuchtung zuständig.
Außerdem kümmern wir uns um Verkehrsschilder und Markierungen die Stadtmöblierung im öffentlichen Verkehrsraum und die Straßenüberspanner.
Volltext
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
- Verkehrsschilder
- Straßenmarkierungen
- Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
- rot-weiß gestreifte Schranken
- Poller und Absperrgeländer
- Parkscheinautomaten
Zuständig für Verkehrszeichen und -einrichtungen ist Ihre Straßenverkehrsbehörde. Defekte oder nicht ordnungsgemäß errichtete Verkehrsschilder oder Ampeln können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden. Die Straßenverkehrsbehörde ist darauf angewiesen, dass Störungen zeitnah gemeldet werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese melden.
Das kann zum Beispiel betreffen:
-
Ampeln
- Ausfall
- Taktung fehlerhaft
- einzelne Lichter defekt
- Ruftaste defekt
- Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
- Ampelmast verdreht oder schief
-
Verkehrsschilder
- Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
- Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
- Verkehrsschild ausgeblichen
- Mast verdreht oder schief
- Verkehrsschild zugewachsen
- defekte Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
Sie beschreiben die Beschädigung und machen eine genaue Ortsangabe. Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.