Personalausweis: Verlust anzeigen und neuen Personalausweis beantragen
Volltext
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.
Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder - gegen Zuschlag/Aufpreis - einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderlicher Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- bei vorzeitiger Beantragung:
- gültiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder vorläufiger Personalausweis
- bei Beantragung nach Eheschließung mit Namenswechsel:
- falls vorhanden: einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen
- falls kein gültiges Passdokument mit dem neuen Namen vorhanden: Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder Bescheinigung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden.
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
- Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.
Hinweise zur Lichtbildaufnahme
- Im BürgerServiceCenter der Hansestadt Wismar können Sie ein digitales, biometrisches Lichtbild für Ihren Personalausweis aufnehmen lassen.
-
Das Fotografieren von Babys und Kleinkindern ist in der Personalausweisbehörde nicht möglich.
Frist
keine
Gebühren
Gebühr:
EUR 46,00
für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Gebühr:
EUR 27,60
für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
EUR 10,00
für den vorläufigen Personalausweis
Gebühr:
EUR 13,00
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr:
EUR 30,00
Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr:
Weitere Informationen
Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde
Gebühr: EUR 6,00
Frist
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).