Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

Onlinedienst

Die Online-Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich: Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer anzeigen

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Voraussetzungen

Zur Durchführung des Lager- und Brauchtumsfeuers sind die Anforderungen und Sicherheitshinweise des Merkblattes Lager- und Brauchtumsfeuer der Hansestadt Wismar umzusetzen. Zusätzlich ist vorab dem Brandschutzamt der Hansestadt Wismar das Anzeigeformular Lager- und Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar an

Feuerwehr@wismar.de 

zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Für die Durchführung des Lager- und Brauchtumsfeuers sind dem Brandschutzamt der Hansestadt Wismar anzuzeigen. Hierfür ist das Formular zur Anzeige von Lager- und Brauchtumsfeuern auszufüllen und dem Brandschutzamt zu übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige das Lager- und Brauchtumsfeuers ist das Formular zur Anzeige von Lager- und Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar ausgefüllt an das Brandschutzamt zu übermitteln 

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Hinweise (Besonderheiten)

Das für das Feuer verwendete Holz darf keine umweltschädlichen Bestandteile enthalten. Geeignetes Holz ist naturbelassen, als Faustregel gilt: nur Holz verwenden, das man ggf. gehäckselt auch zum Mulchen oder Kompostieren verwenden kann.
Nicht geeignet sind getränktes, lasiertes, lackiertes oder beschichtetes Holz sowie Spanplatten, Tischlerplatten, Leimholz etc. Auch sonstige Abfälle wie Sperrmüll oder Sonderabfälle dürfen nicht in das Feuer gelangen.

Brandrückstände sollten großflächig auf geeigneten Flächen verteilt werden. Sie sollten nicht gesammelt am Brandort verbleiben, da sie im Übermaß die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen. Im Zweifelsfall sind sie über die Abfallentsorgung zu beseitigen. Erkundigen Sie sich aber in jedem Fall bei der Gemeinde über entsprechende Regelungen.

Rechtsgrundlage(n)