Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr
Allgemeine Informationen
Vor Durchführung von Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, wie Aufstellung eines Baugerüstes, eines Bauzaunes im Zuge einer Haussanierung, Sperrungen im Geh- oder Radweg oder im Fahrbahnbereich, bei Aufgrabungen im Straßenraum oder ähnliches ist rechtzeitig im Vorfeld (in der Regel mindestens 10 Werktage vor Baubeginn) der folgende Antrag einzureichen:
Diesen Antrag können Sie auch mit den entsprechenden Unterlagen per E-Mail einreichen: Kontakt
Hinweis: Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vorher einzureichen.
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung, mindestens jedoch 60,00 Euro. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von bis zu 767,00 Euro fest.