Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Straßenverkehr

Allgemeine Informationen

Vor Durchführung von Arbeiten,  die  sich auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, wie Aufstellung eines Baugerüstes, eines Bauzaunes im Zuge einer Haussanierung, Sperrungen im Geh- oder Radweg oder im Fahrbahnbereich, bei Aufgrabungen im Straßenraum oder ähnliches ist rechtzeitig im Vorfeld (in der Regel mindestens 10 Werktage vor Baubeginn) der folgende Antrag einzureichen:

Diesen Antrag können Sie auch mit den entsprechenden Unterlagen per E-Mail einreichen: Kontakt

Hinweis: Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vorher einzureichen.

Kosten

Die Gebührenhöhe richtet sich nach Art und Umfang der zu erteilenden Anordnung, mindestens jedoch 60,00 Euro. Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr legt hierfür in der Anlage zu § 1 - Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr einen Rahmen von bis zu 767,00 Euro fest.