Übernachtungssteuer bezahlen
Volltext
Eine Gemeinde kann auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer erheben.
Allgemeine Informationen
Seit dem 01.04.2015 wird in Wismar eine Übernachtungssteuer erhoben. Diese beträgt 5 % des vom Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts.
Berechnung der Steuer
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Copyright: Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
Finanzverwaltung - Formular
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Finanzverwaltung - Formular
Kosten
Die Höhe der Übernachtungssteuer bestimmt sich nach den in der jeweiligen Satzung erfolgten Regelungen zum Abgabemaßstab und zum Abgabesatz.