Veranstaltung von Messen, Ausstellungen oder Märkten: Festsetzung beantragen
Teaser
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Onlinedienst
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
- Messe
- Ausstellung
- Großmarkt
- Wochenmarkt
- Spezialmarkt
- Jahrmarkt