Hauptwohnung abmelden
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis; Reisepass; Kinderreisepass; Nationalpass aller Personen
Form
- persönliche Abmeldung
Arten
Abmeldung ins Ausland
Abmeldefrist: sieben Tage vor Ausreise
Abmeldung ohne festen Wohnsitz
- Auszug aus einer Wohnung ohne Bezug einer neuen Wohnung im Inland
- Abmeldefrist: zwei Wochen nach Auszug
Abmeldung vom Nebenwohnsitz
- Zuständig: Hauptwohnsitzbehörde
- Abmeldefrist: zwei Wochen nach Auszug
Amtliche Meldebestätigung
Sie erhalten nach Ihrer An-, Um- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An-, Um- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Rechtsgrundlage
-
Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Abmeldeschein ausfüllen, unterschreiben und bei der Meldebehörde abgeben. Bei der Abgabe des Abmeldescheins können Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Sie können den Abmeldeschein aber auch übersenden. Der Abmeldeschein ist bei der Meldebehörde erhältlich. Bei einigen Gemeinden steht Ihnen der Abmeldeschein auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und mit umziehen, sollen einen Abmeldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.