Veranstaltungen: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind:
- Sie müssen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
- Die Schaustellungen dürfen den guten Sitten nicht zuwiderlaufen.
- Der Gewerbebetrieb darf im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa wenn dieser schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit befürchten lässt.
Onlinedienst
Die Online Beantragung ist unter folgendem Link im MV-Serviceportal möglich:
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung