Hafenamt (Hafenaufsicht, Liegeplätze)

Zuständigkeitsbereich der Hafenbehörde

  • Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen
  • die Abwehr von Gefahren, bezogen auf ein- und ausgehende Fahrzeuge sowie Hafenanlagen
  • Bekanntmachungen auf der Grundlage der HafVO
  • Erteilen von Erlaubnissen für die Berufs- und Sportschifffahrt sowie für Veranstaltungen aller Art, Feuerwerke, Korsofahrten, Reparaturen, Verschrottungsarbeit usw.  gemäß § 14 Abs. 2 HafVO

Weitere Informationen unter hafen.wismar.de

    Gesetzliche Grundlagen

    • Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Ordnungsbehörde sind das Wasserverkehrsgesetz (WVG), die Landesverordnung für Häfen in M-V und die Landesverordnung über den Umgang mit gefährlichen Gütern in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern. (Hafenverordnung HafVO / Hafengefahrgutverordnung HGGV)
    • Auf Grundlage der Landesverordnung für Häfen in M-V wurde eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
    • Die Hafenbenutzungsordnung geht konkret auf die Gegebenheiten des Seehafens ein, regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde bzw. gibt bestimmte Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen vor.


    Aufgaben

    • Erteilung von Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Territorium des Seehafens sowie auf den Wasserflächen innerhalb der öffentlich bekanntgemachten Hafengrenzen
    • Vorgaben für die Benutzung des Hafens
    • Erteilung auf Erlaubnis für Wettfahrten, Feuerwerke

    Zuweisung von Liegeplätzen

    • Antragstellung auf Vergabe eines Dauer- bzw. Tagesliegeplatzes
    • Erteilung einer Genehmigung für eine Einlauferlaubnis
    • Erteilung von Auflagen im Zusammenhang der Erteilung einer Liegeplatzgenehmigung

    Weitere Informationen unter hafen.wismar.de