Hafenamt (Hafenaufsicht, Liegeplätze)
Zuständigkeitsbereich der Hafenbehörde
- Regelung und Überwachung der Benutzung des Hafens und des Verkehrs im Hafen innerhalb der öffentlich bekannt gemachten Grenzen
- die Abwehr von Gefahren, bezogen auf ein- und ausgehende Fahrzeuge sowie Hafenanlagen
- Bekanntmachungen auf der Grundlage der HafVO
- Erteilen von Erlaubnissen für die Berufs- und Sportschifffahrt sowie für Veranstaltungen aller Art, Feuerwerke, Korsofahrten, Reparaturen, Verschrottungsarbeit usw. gemäß § 14 Abs. 2 HafVO
Weitere Informationen unter hafen.wismar.de
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Ordnungsbehörde sind das Wasserverkehrsgesetz (WVG), die Landesverordnung für Häfen in M-V und die Landesverordnung über den Umgang mit gefährlichen Gütern in den Häfen von Mecklenburg-Vorpommern. (Hafenverordnung HafVO / Hafengefahrgutverordnung HGGV)
- Auf Grundlage der Landesverordnung für Häfen in M-V wurde eine Hafenbenutzungsordnung (HafBO) erarbeitet und in Kraft gesetzt.
- Die Hafenbenutzungsordnung geht konkret auf die Gegebenheiten des Seehafens ein, regelt das hoheitliche Handeln der Hafenbehörde bzw. gibt bestimmte Verhaltensregeln für die Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen vor.
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Hafenbenutzungsordnung in 3. Änderungsfassung: Datei in neuem Fenster öffnen
3. Änderung der Hafenbenutzungsordnung (Hafengrenze Anlage 1, S. 3) veröffentlicht am 18.08.2022; in Kraft ab 19.08.2022
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Entgeltordnung für den öffentlichen Hafen ab 03.04.2024: Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am 02.04.2024
in Kraft ab: 03.04.2024
Aufgaben
- Erteilung von Genehmigungen für Veranstaltungen auf dem Territorium des Seehafens sowie auf den Wasserflächen innerhalb der öffentlich bekanntgemachten Hafengrenzen
- Vorgaben für die Benutzung des Hafens
- Erteilung auf Erlaubnis für Wettfahrten, Feuerwerke
Zuweisung von Liegeplätzen
- Antragstellung auf Vergabe eines Dauer- bzw. Tagesliegeplatzes
- Erteilung einer Genehmigung für eine Einlauferlaubnis
- Erteilung von Auflagen im Zusammenhang der Erteilung einer Liegeplatzgenehmigung
Weitere Informationen unter hafen.wismar.de