Markt (Marktstände, Standgenehmigung)
Märkte
Wismarer Wochenmärkte
Die Hansestadt Wismar betreibt an folgenden Standorten Wochenmärkte, auf denen Händler und Selbsterzeuger Lebensmittel und andere Handelsware anbieten:
Marktplatz
Am Markt, 23966 Wismar
Friedenshof
auf dem Parkplatz an der Sporthalle,
Bürgermeister-Haupt-Straße (Höhe Haus-Nr. 31), 23966 Wismar
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Wendorf
auf dem Parkplatz, Platz des Friedens,
Rudolf-Breitscheid-Straße (Höhe Haus-Nr. 15), 23968 Wismar
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Kagenmarkt
auf der Fläche am Markant-Markt,
Professor-Fege-Straße (Höhe Haus-Nr. 72), 23970 Wismar
Mittwoch: 08:00 - 14:00 Uhr
Informationen für Händler
Zulassung zu den Märkten
An den Märkten dürfen nur zugelassene Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker teilnehmen.
Anträge auf Zulassung sind schriftlich an den Marktmeister zu richten.
Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
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Größe des Standes
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Warenangebot
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Bedarf an einem Elektroanschluss
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weitere notwendige Informationen
Über die Anträge wird in der Regel innerhalb eines Monats nach vollständiger Einreichung der Unterlagen entschieden.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz (Lage, Größe oder Ausstattung) besteht nicht.
Die Zulassungen richten sich nach der Anzahl der Bewerbungen und dem verfügbaren Platz. Dabei werden folgende Kriterien berücksichtigt:
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Art der Waren
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Größe und Bauart des Verkaufsstandes
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bei ähnlichem Warenangebot: Ausgewogenheit und Vielfalt des Gesamtangebotes
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zeitlicher Eingang des Antrags
Reicht der Platz nicht für alle Bewerberinnen und Bewerber aus, trifft die Hansestadt Wismar die Auswahl nach den Kriterien Attraktivität, Vielfalt des Angebots und bestmögliche Nutzung der Fläche. Bei Gleichwertigkeit entscheidet das Los.
Rechtsgrundlagen
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Wochenmärkte, 1. Änderung (Lesefassung): Datei in neuem Fenster öffnen
Veröffentlicht am: 19.07.2018
In Kraft ab: 01.07.2018