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12.03.2025

Information für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet "Altstadt Wismar" und "Altstadt Wismar-Erweiterungsgebiet" zur Erhebung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB

Erneut möchte das Bauamt der Hansestadt Wismar die Grundstückseigentümer im Gebiet der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" und "Altstadt Wismar-Erweiterungsgebiet" über die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages gemäß §§154 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie über die Weiterführung der Teilaufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" für mehrere zusammenhängende Baublöcke informieren. Die Ausführungen knüpfen an die Informationen der Ausgaben des STADTANZEIGERS Nr. 11/16 vom 19.11.2016, der Nr. 03/18 vom 24.03.2018 sowie der Nr. 03/22 vom 26.03.2022 an, in denen zurückliegend hierzu bereits berichtet wurde.

Gemäß § 154 Absatz 1 Satz 1 BauGB hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, welcher der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht. Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwerts des Grundstücks besteht gemäß § 154 Absatz 2 BauGB aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets ergibt (Endwert).

Der Ausgleichsbetrag ist gemäß § 154 Absatz 3 Satz 1 BauGB nach Abschluss der Sanierung (§§ 162 oder 163 BauGB) zu entrichten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wertermittlung ist die rechtsverbindliche Aufhebung der Sanierungssatzung. Zum 01.01.2018 trat die 1. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Teilgebiet 1) in Kraft, die Rechtskraft der 2. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Teilgebiet 2) folgte zum 01.01.2020. Die 3. Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Teilgebiet 3) trat am 01.01.2023 in Kraft. Die Gebiete der 1. bis 3. Teilaufhebungen sind im beiliegenden Übersichtsplan in der Fläche grau angelegt.

Zudem besteht gemäß § 154 Absatz 3 Satz 2 BauGB die Möglichkeit, den Ausgleichsbetrag vor Abschluss der Sanierung abzulösen. Vor der teilweisen Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" in den Gebieten der bisherigen Teilaufhebungen wurden die jeweiligen Grundstückseigentümer vom Bauamt direkt angeschrieben. Ein Großteil von ihnen hatte von der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages vor Inkrafttreten der Satzungen für die 1. bis 3. Teilaufhebung Gebrauch gemacht.

Nach den bisher erfolgten 3 Teilaufhebungen beabsichtigt die Hansestadt Wismar nun für ein nächstes Teilgebiet die Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" zum 01.01.2026. Die Grundstückseigentümer an den nachfolgend aufgeführten Straßen und Straßenabschnitten werden hierzu bis zum II. Quartal 2025 vom Bauamt Wismar über den zu erwartenden Ausgleichsbetrag angeschrieben und um Rückmeldung zum Abschluss der Vereinbarung zur Ablösung des Ausgleichsbetrags gebeten.

Die geplante 4. Teilaufhebung umfasst folgende Straßenbereiche beziehungsweise Straßenabschnitte:

  • Lübsche Straße (Südseite, Abschnitt mit den geraden Hausnummern 2 bis 48)
  • Große Hohe Straße (Ostseite)
  • Negenchören 1 bis 9
  • Johannisstraße (beidseitig)
  • Schüttingstraße 1 bis 8 (beidseitig)
  • Hegede (Westseite mit den ungeraden Hausnummern 1 bis 29)
  • Sargmacherstraße (Nordseite mit den ungeraden Hausnummern 1 – 9)
  • St.-Marien-Kirchhof 1a bis 2a und 14 - 21
  • Vor dem Fürstenhof 2 bis 11
  • Kleinschmiedestraße (Südseite mit den ungeraden Hausnummern 1 bis 13)
  • Mecklenburger Straße (Westseite mit den ungeraden Hausnummern 13 bis 55)
  • Am Schilde 1 bis 11 (beidseitig)
  • Kurze Baustraße 1 bis 11 (beidseitig)
  • Dr.-Leber-Straße (mit den ungeraden Hausnummern 81 bis 93)
  • Dankwartstraße (Ostseite mit den geraden Hausnummern 26 bis 62)

Die Flächen für den geplanten Bereich der 4. Teilaufhebung sind im beiliegenden Übersichtsplan rot hervorgehoben.

Wir würden uns freuen, wenn sich wiederum möglichst viele Grundstückseigentümer aus dem Gebiet der zuvor aufgeführten Straßenbereiche und Straßenabschnitte für die vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages entscheiden. Für diejenigen, die dieses Angebot schon in Anspruch genommen haben beziehungsweise ihren Ausgleichsbetrag schon vorzeitig entrichtet haben, ist diese Mitteilung nur informativ.

Für die Rückmeldung genügt ein formloser Antrag, den Sie bitte als Brief an das Bauamt, Abteilung Sanierung und Denkmalschutz, Kopenhagener Straße 1 in 23966 Wismar oder per E-Mail an bauamt@wismar.de senden können. Wenn Sie weitere Fragen zum Ausgleichsbetrag beziehungsweise zur angestrebten vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die vorgenannte Adresse.
 
Anlage: Übersichtsplan Sanierungsgebiete und Teilaufhebungsbereiche

Dokument anzeigen: Übersichtsplan Sanierungsgebiete und Teilaufhebungsbereiche
22.03.2025
Bekanntmachung im Stadtanzeiger 03/2025 vom 22.03.2025

PDF, 8.5 MB
Quelle: Bauamt - Abt. Sanierung und Denkmalschutz