Ab diesem Jahr bekommen die Besitzerinnen und Besitzer von Garagen und Gartenhäusern in der Hansestadt Wismar keine Grundsteuerbescheide mehr. Nun werden die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besteuert. Diese haben daraufhin die Möglichkeit, die Grundsteuer auf die Besitzerinnen und Besitzer der Garagen und Gartenhäuser umzulegen.
Eine Änderung des Eigentumsrechtes tritt durch diese steuerliche Änderung nicht ein.