Eine Information der Ausländerbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg: Für Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit wird die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung verlängert: Gültige Aufenthaltserlaubnisse mit vorübergehendem Schutz, die bis zum 1. Februar 2025 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert.
Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländerinnen und Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen geflüchtete Ukrainerinnen oder Ukrainer die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Landkreis-Webseite in den Sprachen Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/weitere-informationen-der-auslaenderbehoerde.html
Sollten Sie ein personalisiertes Schreiben benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail an abh@nordwestmecklenburg.de.