Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.