Die Heimaufsicht ist zuständig für die Durchsetzung des Gesetzes zur Förderung der Qualität in Einrichtungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sowie zur Stärkung ihrer Selbstbestimmung und Teilhabe (Einrichtungen-qualitätsgesetz – EQG M-V) vom 17. Mai 2010 und der dazu erlassenen Verordnungen.
Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.nordwestmecklenburg.de.