Nachweise über dauerhafte Erwerbsminderung (Feststellung des Rentenversicherungsträgers),
Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft (z.B. Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, gegebenenfalls Arbeitsverdienst des Partners, Bescheide über Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen),
Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Lebensversicherung),
Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkostenabrechnungen, Unterlagen über Versicherungsbeiträge),
gegebenenfalls Scheidungsurteil, Unterhaltstitel,
Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden),
Aufenthaltsgenehmigung (bei Ausländern),
Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung,
ggf. Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde (bei Beantragung durch Dritte).
Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls und wird vom zuständigen Träger der Sozialhilfe festgelegt.