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Beschlussvorschlag:
1.Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Molkereiviertel“.
2.Der Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
im Norden:durch die Rostocker Straße
im Osten:durch die Kleingartenanlage am Exerzierplatz
im Süden:durch den Flöter Weg
im Westen:durch die Wohnbebauung der H.-Heine-Straße sowie der Kastanienallee
(siehe Anlage 1 - Übersichtsplan)
3.Das Planverfahren erhält die Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 64/04 „Molkereiviertel“.
4.Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.
5.Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.
6.Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist durchzuführen.
7.Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert, im Namen der Hansestadt Wismar den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 64/04, 1. Änderung entsprechend Anlage 3 mit der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH zu schließen.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 64/04 „Molkereiviertel“ ist seit dem 26.11.2006 rechtskräftig.
Aufgrund geänderter technologischer Abläufe in der Produktion der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH sind weitere Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände nicht mehr gemäß Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes möglich.
Es ist eine Verschiebung des an der westlichen Baugrenze geplanten Baukörpers um ca. 3,50 m über die Baugrenze hinaus in Richtung Wohnbebauung Heinrich-Heine-Straße erforderlich. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung ist somit eine Verschiebung der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze Voraussetzung. (siehe Anlage 2 – Antrag der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH)
Hierzu bedarf es einer Prüfung auf der Grundlage umfangreicher Gutachten im Rahmen einer Bebauungsplanänderung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 5,8 ha.
Seitens der Hansestadt Wismar ist vorgesehen, mit der Ostsee-Molkerei Wismar GmbH, Herrn Quante, einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Anlage 3) abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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x | Keine finanziellen Auswirkungen | ||
| Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
x | neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlage 1 – Übersichtsplan Geltungsbereich
Anlage 2 – Antrag des Vorhabenträgers
Anlage 2a – Plan zum Antrag
Anlage 3 – Städtebaulicher Vertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Übersichtsplan (1289 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Antrag (588 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - StädtebaulVertrag (2490 KB) | ||||
4 | Anlage 2a - Plan zum Antrag (13238 KB) |