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Beschlussvorschlag:
Die Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung des historischen Museumsensembles wird sich bis zur Fertigstellung des Objektes Ende 2016 von ehemals 10,643 Mio. € (brutto)/ (Stand der Baufachlichen Prüfung des LFI vom 24. 11.2010) auf 12,390 Mio. € (brutto) erhöhen (Kostenhochrechnung des beauftragten Architekturbüros Angelis und Partner aus Wismar zum Stand 02.06.2015). Das entspricht einem Kostenzuwachs von 1,747 Mio. € (brutto)/ ca. 16,42 %, der durch außergewöhnliche Verhältnisse, eine konjunkturelle Entwicklung in der Bauwirtschaft und zusätzliche Leistungen eingetreten ist. Der finanzielle Ausgleich erfolgt durch Eigenmittel der Hansestadt Wismar sowie durch Städtebaufördermittel über den Sanierungsträger DSK.
Die Fortsetzung der Baumaßnahme „Weltkulturerbeobjekt/Historisches Museumsensemble, Schweinsbrücke 6 und 8“ der Hansestadt Wismar - Instandsetzung, Modernisierung und Erweiterung-“ wird auf Grundlage des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. 0618-50/09 mit einer darin enthaltenen Investitionssumme von 10 Mio. € auf eine Erhöhung der Gesamtkosten von 12,390 Mio. € (brutto) beschlossen. Die dafür erforderlichen Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt.
Begrüdung:
(Bei den nachstehenden Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge.)
1. Rückblick
Das Vorhaben wurde bereits in den Jahren 1999/ 2000 mit der Erarbeitung der Planungsunterlage Haushaltsunterlage -HU Bau - begonnen. Da die Finanzierung des Vorhabens über ein Jahrzehnt nicht realisierbar war, konnte mit der Bauausführung nicht begonnen werden. Erst mit dem Investitionsprogramm „Nationale UNESCO-Welterbestätten“ im Jahr 2009 war es möglich das Vorhaben baulich umzusetzen. Grundlage für die Umsetzung der Maßnahme bildet der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0618-50/09 vom 26.02.2009, in welchem aus dem Investitionsprogramm für die Realisierung des Vorhabens eine Summe in Höhe von 10 Mio. € vorgesehen ist. Diese Investitionssumme setzt sich aus einer Anteilsfinanzierung aus UNESCO- Fördermitteln von Bund und Land mit 8,2306 Mio. € sowie aus Eigenmitteln der Hansestadt Wismar in Höhe von 1,7694 Mio. € zusammen.
Die Gesamtbaukosten wurden auf der Grundlage der Planungsunterlage 1999/ 2000 den aktuellen Marktpreisen zum Stand 19.03.2010 angepasst und durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern mit Baufachlicher Prüfung vom 24.11.2010 in Höhe von 10,643 Mio. € bestätigt/ s. hierzu Anlage 1). Preiserhöhungen durch konjunkturelle Entwicklungen ab diesem Zeitraum bis zur Fertigstellung des Vorhabens bei einer zu diesem Zeitpunkt veranschlagten Bauzeit von ca. 4 Jahren sind in der Baufachlichen Prüfung nicht berücksichtigt worden und auch nicht Gegenstand der Finanzierung.
Zum damaligen Zeitpunkt bestand zu den tatsächlich verfügbaren Mitteln von 10 Mio. € und den bestätigten Kosten nach der Baufachlichen Prüfung in Höhe von 10,643 Mio. € ein Fehlbetrag in Höhe von 643.000,00 €, der durch Einsparungsmaßnahmen am historischen Gebäudebestand kompensiert werden sollte. Wäre das Vorhaben wegen des Fehlbetrages nicht umgesetzt worden, so wäre ein unaufhaltsamer Verlust der historischen Gebäude die Folge gewesen. Zum damaligen Zeitpunkt befanden sich diese bereits in einem fortgeschrittenen ruinösen Zustand, der bauordnungsrechtlich durch Sicherungs- und Aussteifungsmaßnahmen überwacht wurde.
Um die Baumaßnahme so effizient wie möglich durchzuführen wurde das Vorhaben in 3 Baustufen mit nachfolgenden Leistungen untergliedert:
1. Baustufe: Grundinstandsetzung der historischen Gebäude Schweinsbrücke 6
2. Baustufe: Grundinstandsetzung der historischen Gebäude Schweinsbrücke 8 inkl.
Herstellung der Rohbaukonstruktion Verbinderbau
3. Baustufe: Ausbau der historischen Gebäude Schweinsbrücke 6 und 8 sowie Herstellung der
Freianlagen
Die Baugenehmigung wurde 2003 erteilt. Durch die jährlichen Verlängerungen der Baugenehmigung war es schließlich möglich, das Vorhaben 2011 mit der 1. Baustufe zu beginnen. Da sich zwischenzeitlich viele Bauvorschriften geändert hatten, war es notwendig, die veralteten Planungen baubegleitend anzupassen.
2. Bautenstand per 24.08.2015
Der Gesamtwert der Bauleistungen liegt über dem EU- Schwellenwert von 5,186 Mio. (netto). Nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) vom 11.02.2003 mit letzter Änderung vom 15.10.2013 müssen die Bauleistungen daher mit einem Wertanteil von mindestens 80 %/100 % innerhalb der europäischen Gemeinschaft ausgeschrieben werden. Der Wertanteil der nationalen Ausschreibungen an den Bauleistungen darf maximal 20 %/ 100 % betragen. Damit ergeben sich für dieses Vorhaben außergewöhnlich aufwendige und sehr zeitintensive Vergabeverfahren.
Die erste Baustufe ist, bis auf das Los 11 Bauhaupt Restleistungen, 2014 abgeschlossen worden. Diese Baustufe wurde aus der Anteilsförderung des o.g. Investitionsprogrammes über Bundesmittel finanziert. Der Verwendungsnachweis ist Anfang dieses Jahres erstellt und dem Bund zur Abrechnung der Fördermittel übergeben worden. Seit Juni letzten Jahres wird die 2. Baustufe umgesetzt, die voraussichtlich Ende Oktober 2015 abgeschlossen wird. Parallel zur 2. Baustufe erfolgen die Ausschreibungen und Losvergaben der 3. Baustufe, wobei ca. 55 % dieser Lose bereits ausgeschrieben und vergeben sind. Die Bauausführung des Loses 11/ Bauhaupt Restleistungen der 1. Baustufe und die Umsetzung der 3. Baustufe wird ab Ende Oktober bzw. Anfang November 2015 erfolgen.
3. Abrechnungsstand per 24.08.2015
a) Zur Verf�ung stehende Mittel aus dem
Investitionsprogramm „Nationale UNESCO-Welterbestätten“:10.000.000,00 €
(s. Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0618-50/09 vom 26.02.2009)
b) Beauftragungsstand unter Berücksichtigung der Lose,
deren Beauftragung durch die Bürgerschaft auf der Sitzung
am 24.09.2015 im nicht öffentlichen Teil zu entscheiden sind:- 9.435.955,21 €
(Das betrifft die Losvergaben zur 1. Baustufe: Los 11 Bauhaupt
Restleistungen, Az.: VO/2015/1461 sowie zur 3. Baustufe:
Los 9 Aufzug, Az.: VO/2015/1417 und Los 15 historische Aus-
bauelemente, Az.: VO/2015/1428)
c) Verbleibende Restsumme: 564.044,79 € |
d) Rechnungsstand: 4.986.952,26 €
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4. Umstände, die zu der Zuwachsfinanzierung gemäß Beschlussvorschlag führen
a) Außergewöhnliche Verhältnisse
Zu Beginn der 1. Baustufe erkrankte unvorhersehbar und langfristig der damals beauftragte Architekt Philipp Eller, so dass die Leistungen von seinem Büro nicht weiter geführt wurden. Die Folge war ein zweifacher Architektenwechsel, wobei bei der Auftragsvergabe dieser Leistungen aufwändige und zeitintensive europaweite VOF- Verfahren vorgeschaltet und durchgeführt werden mussten.
Auch bei den Ingenieurplanern hat sich zwischenzeitlich ein kompletter Wechsel vollzogen. Zudem gab es bei der Umsetzung der 1. und 2. Baustufe einzelne Vergabebeschwerden vor der Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die gerichtlich geklärt wurden.
Während dieser „Auszeiten“ stagnierte die Bauausführung bzw. musste zeitweise auch komplett eingestellt werden. Ebenso gab es bei der Grundinstandsetzung der historischen Gebäude massive statische und baukonstruktive Probleme. Diese sind auf den nicht tragfähigen Baugrund mit einem extrem hohen Wasserstand und die Instabilität der historischen Häuser zurückzuführen. Die genannten Faktoren führten letztendlich zu Kostenerhöhungen und zu einer Bauzeitverlängerung des Vorhabens bis Ende 2016.
b) Konjunkturelle Entwicklung in der Baubranche
Die letzte Preisanpassung des Vorhabens ist 2010 erfolgt, die auch Grundlage der anerkannten Gesamtbaukosten in Höhe von 10,643 Mio. € der baufachlichen Prüfung vom 24.11.2010 war. Die sich zwischenzeitlich vollzogenen Preissteigerungen bis heute können nicht vollumfänglich durch Einsparungsmaßnahmen an der Bausubstanz ausgeglichen werden. Dazu ist eine Aufstockungsfinanzierung notwendig. Seit dem Basisjahr 2010 mit einem Baupreisindex von ca. 100 % hat sich dieser gemäß Bericht des Statistisches Bundesamtes bis zum heutigen aktuellen Stand durchschnittlich um 11,3 % bei Neubauten und 13,8 % bei Sanierungsobjekten erhöht/ s. Anlage 2). Das Museum stellt, bis auf den Neubau des Verbindergebäudes, ein reines Sanierungsobjekt dar. Allein durch die konjunkturellen Preisentwicklungen ergeben sich rein rechnerisch aktuelle durchschnittliche Gesamtbaukosten für das Vorhaben (KG 100 bis 700) in Höhe von 12,112 Mio. € (brutto)/ (10,643 Mio. € x 1,138/ Baupreisindex für Sanierungen aktueller Stand Mai 2015).
c) Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen ergaben sich durch Mehrleistungen an den schwierigen Konstruktionen und durch Leistungen, die nicht in der HU-Bau-Unterlage von 1999/2000 enthalten waren. Insbesondere betrifft das die aufwendigen und sehr komplizierten Nachfundamentierungen der Gebäude. Weitere erforderliche Mehrleistungen ergeben sich durch den extrem hohen Wasserstand und die daraus resultierenden Abdichtungsmaßnahmen in den Kellergeschossen sowie durch den vorherrschenden ruinösen Allgemeinzustand der Gebäude. Zudem musste das Nachbargebäude Schweinsbrücke 4 aufwendig mitstabilisiert werden. Diese Leistungen waren ebenfalls nicht planbar und die dafür notwendigen Kosten auch nicht erfasst.
Kostenerhöhung durch diese Leistungen/ gesamt: ca. 1,747 Mio. €
Fazit:
In Auswertung dieser Umstände handelt es sich bei diesem Vorhaben um eines der schwierigsten Vorhaben, welches die Hansestadt Wismar umsetzt.
5. Erfolgte Einsparungen
Um darüber hinausgehende Kostenerhöhungen nach Pkt. 4 zu unterbinden sind planungs- und baubegleitende Einsparungen erfolgt. Es handelt sich um folgende:
- das aufwendige und im Übrigen schwer einzufädelnde „Stahlkorsett“ im Haupthaus der Schweinsbrücke 6 ist vollständig entfallen, hier wurde auf eine konventionelle und traditionelle Sanierung durch Instandsetzung der Fundamente, Wände und Decken gesetzt
Einsparung:ca. 100.000,00 €
- gemäß Aktualisierung der Brandschutzkonzeption entspricht die ehemals als Rettungsaufzug geplante Aufzugsanlage nunmehr einem üblichen barrierefreien Standard
Einsparung: ca. 55.000,00 €
- der geplante unterirdische Sanitärneubau im Hof der Schweinsbrücke 8 entfällt komplett; durch Flächenoptimierungen bei den technischen Funktionsräumen ist es möglich, die Sanitärbereiche im Kellergeschoss des Schabbellhauses einzugliedern
Einsparung: ca. 626.000,00 €
Einsparungssume gesamt: ca. 781.000,00 €
- auf die künstlerische Restaurierung der aus der Renaissance stammenden historischen Wand- und Deckenmalereien mit einem Ausführungsumfang von ca. 692.000,00 € muss, bis auf Ausnahme der über Stiftungsgelder geförderten Maßnahmen durch die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Zangemeister Stiftung, gänzlich verzichtet werden; um nachfolgenden Generationen die Malereien unbeschadet zu hinterlassen ist aber eine fachgerechte Abdeckung notwendig
6. Notwendige Zuwachsfinanzierung
Unter Berücksichtigung der Umstände nach Pkt. 4 ergibt sich eine erforderliche Aufstockungsfinanzierung in Höhe von 1,747 Mio. € zuzüglich des bislang nicht finanzierten Anteils in Höhe von 643.000,00 € aus der Differenz der bestätigten Gesamtbaukosten nach der baufachlichen Prüfung vom 24.11.2010 in Höhe von 10,643 Mio. € (s. Anlage 1) und der zur Verfügung stehenden Investitionssumme des Welterbeprogramms in Höhe von 10 Mio. € (siehe Bürgerschaftsbeschluss Nr. 0618-50/09)/ s. Pkt. 1.
Gesamtbaukosten Kostengruppe 100 bis 700 nach DIN 276 zum Stand 02.06.2015 s. Anlage 3) Kostenhochrechnung, infolge der Pkt. 1 und 4: |
12.390.000 € |
Abzüglich: |
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Zur Verfügung stehende Finanzierung über das Investitionsprogramm „Nationale UNESCO-Welterbestätten: |
-10.000.000 € |
Erforderliche Zuwachsfinanzierung zum Stand 02.06.2015: |
2.390.000 € |
Die Zuwachsfinanzierung wird mit nachfolgenden Mitteln ausgeglichen, wobei die Bereitstellung der Mittel überplanmäßig erfolgt:
Deckungsmittel Produktkonto/ Teilhaushalt | Maßnahme | 2015 | 2016 | Anmerkung |
25101.6816620/03 | Städtebaufördermittel | 1.290.000 € |
| Zusätzliche Mittel |
11402.7854200/02 | Welterbemittel Weinberg | 46.000 € |
| Nicht verbrauchte Mittel |
54101.7852200/08 | Mecklenburger Straße | 208.000 € |
| Höhere Förderung |
42400.7854200/07 | Treppe Kurt-Bürger-Stadion |
| 200.000 € | Höhere Förderung |
21120.78152200/07 | Dach Reuterschule | 44.000 € |
| Nicht verbrauchte Mittel |
55300.7854200/06 | Verwalterhaus Friedhof | 353.500 € |
| Mittel nicht ausreichend; Sanierung eines anderen Gebäudeteils |
51103.7844000/08 | Gemeindeanteil Städtebauförderung | 41.800 € | 206.700 € | Eigenmittel werden durch Einbringungswerte in D4-Vermögen ersetzt |
Hansestadt Wismar/ gesamt: |
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1.983.300 €
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406.700 € |
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Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende fi nanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 25101.6816620/TH 03
| Einzahlung in Höhe von | 9.520.600 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 25101.7854200/TH 03 | Auszahlung in Höhe von | 12.390.000 €
|
| |||
Deckung Finanzhaushalt | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: | 25101.6816620/TH 03 | Einzahlungen in Höhe von | 1.290.000 € |
Produktkonto /Teilhaushalt: | 11402.7854200/TH 02 54101.7852200/TH 08 21120.78152200/TH 07 55300.7854200/TH 06 51103.7844000/TH 08 | Auszahlungen in Höhe von | 46.000 € 208.000 € 44.000 € 353.500 € 41.800 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
X | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 42400.7854200/TH 07 51103.7844000/TH 08 | Auszahlungen in Höhe von | 200.000 € 206.700 € |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
X | Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: | ||
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1) Baufachliche Prüfung des LFI vom 24.11.2010 (3660 KB) | ||||
2 | Anlage 2) aktueller statistischer Baupreisindex bei Neubauten und Sanierungen-Stand Mai 2015 (376 KB) | ||||
3 | Anlage 3) Kostenhochrechnung Vorhaben zum Stand 02.06.2015 (873 KB) | ||||
4 | Anlage 4) GRUNDRISS KELLERGESCHOSS (1164 KB) | ||||
5 | Anlage 4) GRUNDRISS ERDGESCHOSS (1438 KB) | ||||
6 | Anlage 4) GRUNDRISS 1. OBERGESCHOSS (1530 KB) | ||||
7 | Anlage 4) GRUNDRISS 2. OBERGESCHOSS (1063 KB) | ||||
8 | Anlage 4) ANSICHT OST (1366 KB) | ||||
9 | Anlage 4) ANSICHT SÜD S8 (2474 KB) | ||||
10 | Anlage 4) ANSICHT WEST (2216 KB) | ||||
11 | Anlage 4) SCHNITT 1-1 (830 KB) | ||||
12 | Anlage 4) SCHNITT 2-2 (774 KB) | ||||
13 | Anlage 4) SCHNITT 3-3 (1315 KB) |