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Vorlage - VO/2015/1436  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Wäsch, Udo
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 03 Beteiligungsverwaltung  
 20 AMT FÜR FINANZVERWALTUNG  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Eigenbetriebsausschuss Vorberatung
01.09.2015 
Sitzung des Eigenbetriebsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
24.09.2015 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (Anlage 1) fest.

Das Jahresergebnis in Höhe von 3.529.349,39 wird wie folgt verwendet:

Ausschüttung an den Haushalt der

Hansestadt Wismar zum 30.11.2015

aus dem BgA Stadtverkehr:                                            1.740.000,00

Einstellung in die Rücklagen:                                      1.789.349,39

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2014.

 

 


Begründung:

Für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB), bestehend aus den Bereichen Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Stadtverkehr, ist ein gemeinsamer Jahresabschluss zu erstellen. Der Jahresabschluss 2014 wurde von der durch den Landesrechnungshof M-V bestellten Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert.

Der Jahresabschluss 2014 des EVB weist einen Jahresgewinn in Höhe von 3.529.349,39 aus, der sich wie folgt auf die einzelnen Bereiche verteilt:

- Stadtreinigung:                                             35.148,91

- Stadtentwässerung:                               903.054,85

- Stadtverkehr:                                             2.591.145,63

Der Geschäftsverlauf wurde insbesondere gekennzeichnet durch:

Im Bereich Stadtreinigung sind im Jahr 2014 die Erträge aus Straßenreinigungsgebühren bei konstanten Gebührensätzen nur geringfügig gesunken (13 T). Verursacht werden die schwankenden Gebühreneinnahmen durch Straßenbaumaßnahmen, da für die Zeit der Baumaßnahmen die Straßenreinigung und die entsprechende Gebührenberechnung ausgesetzt werden. Die Erlöse aus Abfallgebühren sind aufgrund höherer Entsorgungsmengen um 16 Tgegenüber de Vorjahr gestiegen. Die Investitionen im Geschäftsjahr 2014 betrafen im Wesentlichen ein Abfallsammelfahrzeug sowie einen Ladekran.

Im Bereich Stadtentwässerung ist die der Berechnung zugrundeliegende Abwassermenge um 68 Tm³ auf 2.777 Tm³ gestiegen, so dass sich die Gebühreneinnahmen um 159 Tauf 7.240 Terhöht haben. Das Investitionsvolumen betrug im Geschäftsjahr 2014 4.507 Tund betraf im Wesentlichen die Verbesserung des Kanalsystems, die Errichtung einer Halle und die Anschaffung eines Fahrzeugs.

Der Bereich Stadtverkehr schließt das Geschäftsjahr mit einem Gewinn von 2.591 Tab, was im Wesentlichen auf die Ausschüttung der SWW GmbH (2.142 T) zurückzuführen ist.

Der Bereich Stadtverkehr besteht aus dem Mandanten BgA Stadtverkehrund dem Mandanten Verkehrsraum. Das Beteiligungsergebnis ist Bestandteil des Ergebnisses des BgA Stadtverkehr. Das Ergebnis des BgA Stadtverkehr setzt sich aus den Hauptkostenstellen gewerbliche Parkraumbewirtschaftung(Jahresergebnis: 2.073 T, davon 2.142 TBeteiligungsergebnis SWW) und Infrastruktur(Betriebshof und ZOB: 9 T) zusammen. Zum hoheitlichen Mandanten Verkehrsraumgehören die Hauptkostenstellen hoheitliche Parkraumbewirtschaftung(828 T) und Verkehrsanlagen/Straßenbeleuchtung(-319 T). Erwirtschaftete Mittel aus der hoheitlichen Parkraumbewirtschaftung wurden zur Finanzierung des Verlustes bei der Aufgabenerfüllung der Straßenbeleuchtung genutzt.

Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft vor, aus dem Jahresergebnis 2014 des BgA Stadtverkehr 1.740.000 an den städtischen Haushalt auszuschütten. Die Betriebsleitung schlägt der Bürgerschaft weiterhin vor, aus dem Jahresergebnis 2014 den verbleibenden Betrag den Gewinnrücklagen zuzuführen. Die Rücklage soll insbesondere zur Tilgung offener Verbindlichkeiten sowie für notwendige Investitionen zur Umsetzung des von der Bürgerschaft beschlossenen Parkraumkonzeptes verwendet werden.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen

                         x

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.4760000

Ertrag in Höhe von

1.740 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.5673000

Aufwand in Höhe von

275,4 T

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.6760000

Einzahlung in Höhe von

1.740 T

Produktkonto /Teilhaushalt:

62301.7673000

Auszahlung in Höhe von

275,4 T

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das Folgejahr/ für Folgejahre (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

                      x

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

 

neu

 

freiwillig

 

eine Erweiterung

                    x

Vorgeschrieben durch: § 22 KV MV i. V. m. § 5 EigVO MV

 


Anlage/n:

Anlage 1: EVB JAP 2014