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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft benennt Herrn Jörg-Peter Fröhlich als stellvertretendes Vorstandsmitglied im Studentenwerk Rostock.
Begründung:
Das Studentenwerk Rostock ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Betreuung und Förderung der Studierenden an den Hochschulstandorten Rostock und Wismar verantwortlich.
Die Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung der Organe des Studentenwerkes (Verwaltungsrat, Vorstand, Geschäftsführer) regeln sich nach dem Gesetz über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz – StudWG).
Gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 4 StudWG gehört dem Vorstand „ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter“ an. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu benennen (§ 10 Absatz 3 StudWG). Die Amtszeit der Mitglieder beträgt 2 Jahre und endet im November dieses Jahres. Eine Neuwahl soll am 24.11.2015 stattfinden.
Neben der Hansestadt Wismar wurde auch die Hansestadt Rostock zur Nominierung eines Kandidaten aufgefordert. Die Hansestadt Rostock wird, wie bei der vorangegangenen Wahl des Vorstands, wiederum ein ordentliches Vorstandsmitglied zur Wahl vorschlagen. Daher soll durch die Hansestadt Wismar ein stellvertretendes Vorstandsmitglied benannt werden.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Jörg-Peter Fröhlich als stellvertretendes Vorstandsmitglied für das Studentenwerk Rostock zu nominieren. Herr Fröhlich ist Abteilungsleiter der Abteilung Schule, Jugend und Förderangelegenheiten sowie stellvertretender Amtsleiter des Amtes für Bildung, Jugend, Sport und Förderangelegenheiten. Herr Fröhlich hat in seiner langjährigen Tätigkeit in der Stadtverwaltung insbesondere Kompetenzen im Bereich Jugendhilfe, Arbeitsmarktpolitik und Bildungspolitik erworben, die er in der Arbeit im Vorstand des Studentenwerkes einbringen kann. Herr Fröhlich hat bereits in der letzten Amtszeit des Vorstandes des Studentenwerkes als stellvertretendes Vorstandsmitglied fungiert und hat bereits seine Bereitschaft zur erneuten Kandidatur erklärt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von | s.u. |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Für die Teilnahme an Vorstandssitzungen werden Reisekosten erstattet, die aber in Abhängigkeit vom Veranstaltungsort und Anzahl der Sitzungen nicht genau bezifferbar sind. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
X | Vorgeschrieben durch: § 10 Abs. 1 Nr. 4 StudWG |
Anlage/n: keine