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Beschlussvorschlag:
Die Hansestadt Wismar wird bei der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindetages M-V e.V. am 11.06.2013 in Güstrow durch nachfolgend aufgeführte Damen und Herren vertreten:
Adam, Kerstin | Mitglied der Bürgerschaft |
Lechner, Karin | Mitglied der Bürgerschaft |
Rieck, Ingrid-Maria | sachkundige Einwohnerin |
Hilse, Bernd | Mitglied der Bürgerschaft |
Berger, Reingard | Mitglied der Bürgerschaft |
Dr. Zielenkiewitz, Gerd | Mitglied der Bürgerschaft |
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Als Ersatzkandidatin wird benannt: |
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Wigger, Brigitte | sachkundige Einwohnerin |
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Begründung:
Die Hansestadt Wismar ist bereits seit 1990 Mitglied des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern e.V. (StGT M-V e.V.).
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des StGT M-V e.V. und hat nach § 6 Abs. 5 der Vereinssatzung folgende Aufgaben:
– Beschluss der Satzung und von Satzungsänderungen,
– Wahl des Vorstandes,
– Entscheidung über Anträge der Mitglieder und Organe,
– Abschließende Entscheidung über die Berufung gegen den Ausschluss aus dem StGT M-V e.V.,
– Beschluss über die Auflösung des StGT M-V e.V. und die Verwendung des Vermögens.
Der Hansestadt Wismar stehen entsprechend § 6 Abs. 6 der Vereinssatzung acht Delegierte zu. Empfehlenswert wäre es, die gleiche Anzahl von stellvertretenden Delegierten zu wählen.
Delegierte können sowohl Bürgermeister, Senatoren, Bürgerschaftsmitglieder, Mitarbeiter der Verwaltung oder sachkundige Bürgerinnen und Bürger sein.
Neben den zu benennenden acht Delegierten sind die Mitglieder des Landesausschusses des Städte- und Gemeindetages automatisch Delegierte in der Mitgliederversammlung. Es ist es daher nicht erforderlich, nachfolgende Personen als Delegierte zu wählen:
1. Herr Thomas Beyer (1. Landesausschussmitglied)
2. Herr Klaus-Peter Brandt (2. Landesausschussmitglied)
3. Herr Bernd Hilse (Stellvertreter zu 1.)
Herr Thomas Beyer wurde durch die Bürgerschaft auf der Sitzung vom 28.04.2011 zum Landesausschussmitglied bestimmt (Drucksache 0396-22/11). Herr Bernd Hilse ist auf der Sitzung vom 16.07.2009 (Drucksache 0011-01/ 09) zur Stellvertretung des 1. Landesausschussmitgliedes ernannt worden.
Herr Klaus-Peter Brandt wurde nach dem Ausscheiden der bisherigen Amtsinhaberin, Frau Angelika Jörss, mit Schreiben vom 15.04.2013 vom Bürgermeister zum 2. Landesausschussmitglied ernannt.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
Reisekosten laut Abrechnung | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.5613100 | Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
Reisekosten laut Abrechnung | |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.5613100 | Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
x | Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 11140.5613100 | Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf): Eine genaue Kostenbezifferung ist nicht möglich, da die Reisekosten erst nach Durchführung der Dienstreise festgesetzt werden. | |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
x | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: -