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Beschlussvorschlag:
1. Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob die Möglichkeiten der Entsorgung von Pflanzenabfällen gem. beigefügter Landesverordnung ausreichend und zumutbar sind.
2. Über das Ergebnis des Prüfauftrages ist die Bürgerschaft bis zum Ende des Jahres 2015 zu informieren.
Begründung:
Die Pflanzenabfalllandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern schließt das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich nicht aus. Diese Landesverordnung lässt das Verbrennen von Pflanzenabfällen jedoch nur dann zu, wenn durch den örtlichen Versorgungsträger keine ausreichenden und/oder zumutbaren Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
In der Hansestadt Wismar werden durch den EVB Entsorgungsmöglichkeiten angeboten, welche unter Umständen nicht ausreichend und zumutbar sind.
Die alternative Bereitstellung von Containern durch den örtlichen Entsorgungsträger wird in der Realität oftmals als ungenügend und nicht ausreichend beschrieben.
Durch das zeitlich begrenzte Aufstellen der meist zu kleinen Container, an teilweise schlecht oder schwierig zugänglichen Orten und zu ganz bestimmten Zeiten, wird dem Bedarf der Kleingärtner in den vielen Fällen nicht entsprochen.
Diesen Umstand gilt es zu prüfen und in Abhängigkeit von dem Ergebnis sind entsprechende Regelungen und Verbesserungen zu veranlassen.
Anlage/n:
Auszug Pflanzenabfalllandesverordnung MV
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Pflanzenabfalllandesverordnung M-V (136 KB) |
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