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Vorlage - VO/2013/0798-01  

Betreff: Bauleitplanung der Hansestadt Wismar,

58. Änderung des Flächennutzungsplanes

"Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel"

Öffentliche Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage öffentlich
Verfasser/-in:Prante, BeateBezüglich:
VO/2013/0798
Beteiligt:I Bürgermeister   
 II Senator  
 III Senatorin  
 60 BAUAMT  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:
Bau- und Sanierungsausschuss Vorberatung
08.06.2015 
Sitzung des Bau- und Sanierungsausschusses ungeändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Entscheidung
25.06.2015 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar ungeändert beschlossen   
Anlagen:
1a - Auszug aus dem FNP Bereich Alter Hafen  
1b - 58. Änderung des FNP  
1c - Rechtsgrundlagen 58. FNPÄ  
1d - Verfahrensvermerke 58. FNPÄ  
2 - Begründung 58. FNPÄ  

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar „Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.

 


Begründung:

 

Die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar erfolgte auf Grundlage des von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar am 1912.2013 gefassten Beschlusses (Beschluss-Nr. VO/2013/0798) zur Aufstellung der 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und unter Beteiligung der Fachämter der Hansestadt Wismar (Verwaltungsinternen Beteiligung).

 

Abstimmungen zum Planentwurf mit für das Planvorhaben relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind bereits erfolgt. Die Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wurde durchgeführt, der Umweltbericht liegt vor.

 

Der Planentwurf bestehend aus der Planzeichnung ist nun mit der Begründung einschließlich dem Umweltbericht (siehe Anlagen) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung stehen zudem alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme bereit.

 


Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):

 

Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3

 

1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre

Ergebnishaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Finanzhaushalt

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Einzahlung in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Auszahlung in Höhe von

 

 

Deckung

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Ertrag in Höhe von

 

Produktkonto /Teilhaushalt:

 

Aufwand in Höhe von

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):

 

3. Investitionsprogramm

 

Die Maßnahme ist keine Investition

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten

 

Die Maßnahme ist eine neue Investition

 

4. Die Maßnahme ist:

x

neu

x

freiwillig

 

eine Erweiterung

 

Vorgeschrieben durch:

 


Anlage/n:

1              Planzeichnung

2              Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1a - Auszug aus dem FNP Bereich Alter Hafen (822 KB)      
Anlage 2 2 1b - 58. Änderung des FNP (820 KB)      
Anlage 3 3 1c - Rechtsgrundlagen 58. FNPÄ (9 KB)      
Anlage 4 4 1d - Verfahrensvermerke 58. FNPÄ (19 KB)      
Anlage 5 5 2 - Begründung 58. FNPÄ (1410 KB)      
Stammbaum:
VO/2013/0798   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel"   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2013/0798-01   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel" Öffentliche Auslegung   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich
O/2013/0798-01-01   Bauleitplanung der Hansestadt Wismar, 58. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung des Sondergebietes mit den Zweckbestimmungen Ausstellungen, Kongress und Hotel sowie von Teilen des Gewerbegebietes im Bereich Alter Hafen in Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen Tourismus, Erholung, Wissenschaft und Einzelhandel" Abwägung und Abschließender Beschluss   60.2 Abt. Planung   Beschlussvorlage öffentlich