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Beschlussvorschlag:
1. Das bisherige (rein gastronomische) Verpachtungskonzept des Weinberges ist unter Einbeziehung externen Sachverstandes dahingehend zu überprüfen, ob es neben der gastronomischen auch andere Nutzungsmöglichkeiten für eine Verpachtung gibt.
2. In jeder zukünftigen Bürgerschaftssitzung bis zur erfolgreichen Verpachtung soll die Verwaltung öffentlich über den aktuellen Sachstand informieren.
Begründung:
Seit dem 15.08.2013 versucht die Stadtverwaltung der Hansestadt Wismar auf verschiedenen Wegen und mit unterschiedlichen Partnern eine Verpachtung des Weinberges zu realisieren. Bislang ohne Ergebnis. Dieser Sachverhalt lässt die Schlussfolgerung zu, dass die Ursache der Misere das derzeitige nicht ausgereifte Verpachtungskonzept ist. Aus diesem Grunde besteht dringender Handlungsbedarf, insbesondere auch, weil inzwischen ein hoher finanzieller Schaden und ein damit einhergehender Imageverlust entstanden sind.
Anlage/n: - keine