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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft stimmt einer überplanmäßigen Bewilligung für den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Wismar auf dem Grundstück Prof.-Frege-Str. 65 aus weiteren Eigenmitteln der Hansestadt Wismar in Höhe von 328.300,00 € zu.
Begründung:
Die für das Vorhaben vorgesehene Sonderbedarfszuweisung des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern, welche den Hauptteil der Finanzierung umfasst, wird anstatt der beantragten 1.314.000,00 € voraussichtlich nur in Höhe von 1.000.000,00 € bewilligt. Insbesondere ist daher eine überplanmäßige Bewilligung aus weiteren Eigenmitteln erforderlich.
Die Hansestadt Wismar beabsichtigt im Juli 2015 mit dem Bau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr auf dem Grundstück Professor-Frege-Straße in 23970 Wismar zu beginnen, welches ein Baukostenvolumen (Kostengruppe 100 bis 700) von 2.189.950,00 € umfasst. Neben den technischen Ausstattungen wird das Gebäude barrierefrei mit einem Personenaufzug und einem kombinierten Herren-/ Behinderten WC ausgestattet. Damit wird eine uneingeschränkte barrierefreie Nutzung des Gebäudes ermöglicht. Diese Umsetzung entspricht auch den Forderungen der Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein -HFUK Nord, als technische Aufsichtsbehörde der Feuerwehren, die Auflagen zum barrierefreien Ausbau des Gebäudes erteilt hat/ s. Anlage 4). Auch die Feuerwehr der Stadt ist verpflichtet, die Forderung nach Inklusion von behinderten Menschen, die bei der Freiwilligen Feuerwehr ein Ehrenamt versehen, zu berücksichtigen. Bei der baufachlichen Prüfung durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften vom 19.02.2015 wurden Gesamtbaukosten (KG 100 bis 700) in Höhe von 2.140.082,07 € anerkannt/ s. Anlage 1/ Auszug. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau sind als nicht förderfähige Kosten ausgewiesen worden. Diese muss die Stadt durch Eigenmittel ausgleichen.
Das Vorhaben setzt sich aus nachfolgenden Einzelfinanzierungen zusammen:
Tabelle 1:
Nr: | Finanzierung | beantragt durch die HWI bzw. durch den Sanierungsträger | bewilligt/bzw. in Aussicht gestellt | Anmerkung |
1) | Städtebaufördermittel | 291.950,00 € | 277.650,00 € (416.475,00 € - 416.475,00 € x 1/3- Eigenanteil der HWI ) | Bescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 06.02.2015/ Anlage 2 |
2) | Sonderbedarfszuweisung | 1.314.000,00 € | 1.000.000,00 € | Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 18.03.2015 als Vorankündigung/ Anlage 3 |
3) | Eigenmittel der Stadt |
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a) | TH08/ 51103 7844420/ Rest 2013: |
50.000,00 € |
50.000,00 € |
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b) | TH08/ 51103 7844420/ Rest 2014: |
38.300,00 € |
38.300,00 € |
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c) | TH08/ 51103 7844420/ Plan 2015: |
495.700,00 € |
495.700,00 € |
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Summe 1) bis 3):
| 2.189.950,00 € | 1.861.650,00 € |
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Baukosten ( KG 100 bis 700) gesamt: |
2.189.950,00 € |
2.189.950,00 € |
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Defizit/ Stand 18.03.2015, welches mit Eigenmitteln der HWI ausgeglichen werden soll: |
- |
328.300,00 € |
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Es besteht ein Defizit in Höhe von 328.300,00 €, welches im Wesentlichen durch die beantragten aber nicht in voller Höhe bewilligten Sonderbedarfszuweisung entstanden ist. Damit die Gesamtfinanzierung in Höhe von 2.189.950,00 € gesichert ist, soll dieser Fehlbetrag durch weitere Eigenmittel der Stadt wie folgt ausgeglichen werden. Dafür stehen nachfolgende Finanzierungen aus dem Haushalt zur Verfügung:
Tabelle 2
Deckung des Fehlbetrag in Höhe von: | 328.300,00 € | ||
Durch: |
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TH 03 / Produktkonto 25101 7852200: Museum Wand- u. Deckenmalerei | 40.600,00 € | ||
TH 03 / Produktkonto 28200 7852200: St. Marien Grundmauer u. Innenraum | 37.500,00 € | ||
TH 04 / Produktkonto 11601 7857100: Finanzen Ausstattung | 100.000,00 € | ||
TH 06/ Produktkonto 12600 7856000: Haushaltsrest Feuerwehr - Drehleiter | 44.000,00 € | ||
TH 08 / Produktkonto 51103 7844100: Haushaltsrest Eigenmittel SSV | 106.200,00 € |
Zusammenfassung:
Insgesamt setzt die Hansestadt Wismar damit Eigenmittel in Höhe von 912.300,00 € ein. Davon 584.000,00 € als geplante Finanzierung bis Stand 18.03.2015 und weitere 328.300,00 € als überplanmäßige Bewilligung zur Sicherung der Gesamtfinanzierung.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
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| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
x | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
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1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 51103.7844420 / TH 08 | Auszahlung in Höhe von Haushaltsrest aus Vorjahren überplanmäßige Bewilligung | 495.700 88.300 328.300 |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: | 25101.7852200/TH 03:40,6T€ 28200.7852200/TH 03:37,5T€ 11601.7857100/TH 04:100,0T€ 12600.7856000/TH 06:44,0T€ 51103.7844100/TH 08:106,2T€
| Auszahlung in Höhe von | 328.300 |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Finanzhaushalt | |||
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
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Deckung | |||
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| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
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Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
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Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
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3. Investitionsprogramm | |||
| Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
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4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
| freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlagen:
1) Auszug aus der baufachlichen Prüfung vom 19.02.2015/ Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern
2) Bewilligungsschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern vom 06.02.2015
3) Ankündigungsschreiben des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 18.03.2015
4) Schreiben der Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein vom 10.05.2013 zur Berücksichtigung von Belangen der Barrierefreiheit
5) Pläne Gerätehaus; Lageplan/ Freiraumgestaltunmg, Grundriss Erdgeschoss, Grundriss Obergeschoss, Grundriss Staffelgeschoss, Schnitte und Ansichten