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Vorlage - BA/2015/1294  

Betreff: 4. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015
Einführung der sog. Bettensteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:FÜR-WISMAR-Fraktion
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Wismar Anfrage / Antwort / Bericht
30.04.2015 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar zur Kenntnis genommen   

Hintergrund:

Durch Beschluss der Bürgerschaft vom 26.03.2015 wurde zum 01.04.2015 die sog. Bettensteuer eingeführt.

 

Die Diskussionen in der Öffentlichkeit und mit Vertretern der Hotel- und Beherbergungsbetrieb vor ihrer Einführung betrafen überwiegend die Notwendigkeit dieser Steuer und die Entwicklung von Alternativen.

 

Nach den vorliegenden Informationen wurden die Einführung selbst und die damit einhergehend organisatorischen und sachlich-inhaltlichen Fragen zur Anwendung dieser Satzung nicht intensiv mit den Verantwortlichen besprochen. Mit Schreiben vom 01.04.2015 haben die IHK zu Schwerin und der DEHOGA MV e.V. im Anschluss an eine Informationsveranstaltung am 31.03.2015 die nicht geklärten Fragen an die Stadtverwaltung gerichtet. Eine Antwort liegt bisher nicht vor.

 

Die Beantwortung dieser Fragen und weiterer Fragen aus dem Kreis der Bürger ist jedoch dringend notwendig für eine konstruktive Umsetzung der Satzung.

 

Fragen:

Allgemein:

  1. Warum wurde der o.g. Fragenkatalog nicht kurzfristig beantwortet, obwohl von den Übernachtungsbetrieben eine sehr kurzfristige Umstellung verlangt wurde?
  2. Warum werden nur die Touristen, die sich für eine Online-Buchung interessieren, und nicht alle Touristen an zentraler Stelle auf der Homepage über diese Veränderung informiert?

 

Zur Einführung der Steuer:

  1. Wie soll eine technische Umstellung der Software nach der Informationsveranstaltung am 31.03.2015 bis zum 01.04.2015, während der Osterferien, in den Betrieben erfolgen?
  2. Wie sollen sich die Übernachtungsbetriebe verhalten, bei denen eine technische Umstellung der Software über Nacht, bis zum 01.04.2015 nicht möglich gewesen ist?
  3. Wie soll es möglich sein, die Mitarbeiter in der Kürze der Zeit (insbesondere nach der Informationsveranstaltung am 31.03.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr), trotz der zahlreichen offenen Fragen, zu schulen, zumal sich die Einführung auf einen extensiven Anreisezeitraum um Ostern bezieht und umfangreiche Gästeabfertigung zu Ostern in den Betrieben zu erwarten ist?
  4. Wird es von Seiten der Stadt ein Informationsschreiben/-blatt/-broschüre geben, die den Gästen den Sachverhalt einer Übernachtungssteuer erläutert/darlegt?
  5. Wird es auf den Internetseiten der Hansestadt Wismar einen entsprechenden Hinweis geben, auf denen sich die Betreiber der betroffenen Betriebe, beziehen können bzw. zu dem die Gäste verwiesen werden können?

 

Zur Abgabepflicht:

  1. Wer prüft die steuerliche Gleichbehandlung aller Vermieter?
  2. Wurden alle Vermieter (auch die privaten, nicht gewerblichen Anbieter), die von der Bettensteuer betroffen sind, informiert?
  3. Wie erfasst die Stadtverwaltung die Anbieter oder obliegt aus erfassungstechnischen Gründen die Abgabe rein den gewerblichen Betrieben?
  4. Wie soll der Nachweis durch die Betriebe erfolgen?
  5. Gibt es einen unbürokratischeren Weg der Erfassung?

 

Zur Steuerpflicht

  1. Wie erfolgt die Abgrenzung von privat initiierten Übernachtungen, für die eine Steuer anfällt?
  2. Sind Angehörige von Patienten von der Übernachtungssteuer befreit?
  3. Sind Gäste, die aus medizinischen Gründen anreisen, z. B. wegen einer ambulanten Behandlung, von der Steuer befreit?
  4. Wie verhält sich die Unterbringung von Gästen mit medizinischer Veranlassung, wenn eine Klinik den Patienten eingebucht hat?
  5. Sind übernachtende Schiedsrichter, Sportler, Trainer von der Steuer befreit?
  6. Wie wird die Steuer für Schulklassen und deren Betreuer berechnet?
  7. Sind Gäste, die sich zu einem Bewerbungsgespräch in der Stadt aufhalten, von der Steuer befreit?
  8. Sind Personen, die wegen eines Versicherungsschadens übernachten, von der Steuer befreit?
  9. Wie wird die private Begleitperson eines Geschäftsreisenden im selben Doppelzimmer oder derselben Ferienwohnung berechnet?
  10. Wie sollen Gäste einer Incentive Veranstaltung einer Firma abgerechnet werden, wenn sie von der Firma mit ihren Ehefrauen eingeladen werden, aber nur die Ehemänner an der Tagung teilnehmen, während für die Frauen ein kulturelles Rahmenprogramm geplant ist?
  11. Zählt die regelmäßige Übernachtung am Dienstort bei einem Hauptwohnsitz in einer anderen Stadt zu den geschäftlich veranlassten Übernachtungen?

 

Zur Abrechnung:

  1. Wie soll der Nachweis von privaten und dienstlich veranlassten Übernachtungen erfolgen?
  2. Ist es ausreichend, wenn der Gast auf dem Meldeschein dokumentiert, dass seine Übernachtung beruflich bedingt ist?
  3. Muss bei einer Kongress-, Incentiveveranstaltung (Anreise einer Gruppe) jeder Einzelne den Nachweis über einen dienstlichen Aufenthalt bringen oder reicht eine Auflistung der Namen?
  4. Wie soll die Abrechnung von beruflich veranlassten Reisen erfolgen, die keine Kostenübernahme bzw. Rechnung erhalten? Da es sich anteilig um einen relativ großen Personenkreis, ist die Frage, ob ein einfacherer bürokratischer Erfassungsweg dieses Personenkreises möglich sei.
  5. Wie erfolgt der Umgang mit nicht in Anspruch genommenen, aber gebuchten Übernachtungen, bzw. bei Stornierungen oder Nichtanreisen eines Gastes, der gebucht hat?
  6. Wie werden Provisionszahlungen bemessen?
  7. Wie ist der Umgang mit Reiseveranstaltern, mit denen bestimmte Verträge bereits vor Einführung einer Übernachtungssteuer abgeschlossen wurden. Diese Verträge basieren auf einer Preiskalkulation ohne die Übernachtungsabgabe und münden ggf. erst nach dem 01.04.2015 in eine Buchung?
  8. Wie ist der Umgang mit Online-Reiseportalen, wie trivago.de oder booking.com, die nach dem Best Rate-Prinzip arbeiten. Dort ist eine Vorselektion nach privaten und dienstlich veranlassten Reisen nicht möglich.
  9. Ist bei einer Bezahlung mit einer Kreditkarte der sich um die Kreditkartenprovision verringerte Umsatz als Bemessungsgrundlage anzusehen? Diese Gebühr wird von den Kreditkartengesellschaften einbehalten. Ist somit der an den Beherbergungsbetrieb weitergeleitete Betrag (ohne Mehrwertsteuer) Bemessungsgrundlage für die Übernachtungssteuer, nicht aber die einbehaltene Gebühr?
  10. Kann ein Gast, der beruflich bedingt übernachtet, verlangen, seinen Übernachtungspreis um 5% netto zu verringern, wenn sich ein Übernachtungsbetrieb entscheiden hat, die Bettensteuer selber zu bezahlen und nicht auf den Gast umzulegen, da ja laut Satzung der Beherbergungsbetrieb Steuerschuldner ist?
  11. Wie ist mit Stornierungen oder Nichtanreise von Gästen umzugehen?
  12. Wie hat der Übernachtungsbetrieb nachzuweisen, dass eine Reservierung vor dem 01.04.2015 erfolgt ist?

Anlage/n:

- keine

Stammbaum:
BA/2015/1294   4. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 Einführung der sog. Bettensteuer   FÜR-WISMAR-Fraktion   Bericht/Antwort gem. KV M-V
BA/2015/1294-01   4. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 30.04.2015 Einführung der sog. Bettensteuer   20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten   Bericht/Antwort gem. KV M-V