|
|
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt den Austritt der Hansestadt Wismar aus folgenden Vereinen bzw. Verbänden:
Begründung:
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sind insbesondere freiwillige Leistungen auf ihre Fortführung zu prüfen. Die Hansestadt Wismar unterhält freiwillige Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden. Die Mitgliedschaften werden regelmäßig dahingehend geprüft, ob eine Weiterführung notwendig und sinnvoll ist. Letzte Prüfungen der Fachämter haben ergeben, dass auf die im Beschlussvorschlag genannten Mitgliedschaften verzichtet werden kann. Der Austritt aus den Mitgliedschaften kann jeweils zum Schluss des Kalenderjahres 2015 erfolgen.
Zu 1. RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V (Jahresbeitrag 365,- €)
Der Zweck des Verbandes ist die Förderung der Bustouristik und die entsprechende Betreuung seiner Mitglieder (u.a. durch Beratung und Schulung der Mitglieder, Förderung des gegenseitigen Erfahrungsaustausches). Die Mitgliedschaft im Verein RDA wird durch das Amt für Welterbe, Tourismus und Kultur verwaltet. Nach Einschätzung des Amtes kann auf diese Mitgliedschaft ab dem Jahre 2016 verzichtet werden, da die durch den Vereines geförderten Zwecke auch auf andere Weise sichergestellt werden können.
Zu 2. Verband der Kunstmuseen, Galerien und Kunstvereine in M-V e.V. (Jahresbeitrag 50,- €)
Die Mitgliedschaft im Verband der Kunstmuseen, Galerien und Kunstvereine in MV e.V. wird vor allem zur Werbung für die Ausstellungen und Veranstaltungen des Wismarer Museums genutzt. Da dieser Aufgabenbereich derzeit aus baulichen Gründen reduziert ist, wäre es aus Sicht des Amtes für Welterbe, Tourismus und Kultur denkbar, auf die Mitgliedschaft im Verband der Kunstmuseen, Galerien und Kunstvereinen in MV e.V. aus Haushaltsgründen für die Dauer der Sanierung der Museumsgebäude zu verzichten. Im Rahmen der notwendigen Marketingmaßnahmen mit der Wiederaufnahme des Ausstellungsbetriebs in der Schweinsbrücke 6/8 sollte die Mitgliedschaft aber unbedingt erneut geprüft werden, da der Verband über Werbekanäle verfügt, in die das Wismarer Museum ohne Verbandsmitgliedschaft nicht eindringen kann.
Zu 3. Schutzgemeinschaft Deutsche Ostseeküste e.V. (Jahresbeitrag 440,- €)
Die Hansestadt Wismar ist seit 1991 Mitglied in dem Verein Schutzgemeinschaft Deutsche Ostseeküste e.V. (Bürgerschaftsbeschluss vom 31.05.1991). Gemäß § 2 der Vereinssatzung ist die Aufgabe des Vereins der Schutz der deutschen Ostseeküste als einer naturnahen Landschaft. Im einzelnen verfolgt der Verein seine satzungsgemäßen Ziele u.a. durch (a) Unterstützung aller, die die Ziele des Schutzes der deutschen Ostseeküste und ihres Hinterlandes verfolgen, (b) eigene Aktivitäten, insbesondere durch die Bestandsaufnahme aller bedeutsamen sozioökonomischen Faktoren des Küstengebietes sowie durch Informations- und Beratungstätigkeit. Der Verein strebt gemäß seiner eigenen Satzung die Unterstützung seiner Mitglieder und deren Aktivitäten an. Eine direkte Unterstützung der Hansestadt Wismar hat durch den Verein bisher jedoch nicht erfolgen können. Da die Mitgliedschaft nicht aktiv genutzt wird bzw. genutzt werden kann, wird vorgeschlagen, den Austritt aus dem Verein SDO zu erklären.
Finanzielle Auswirkungen (Alle Beträge in Euro):
Durch die Umsetzung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen voraussichtlich folgende finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
| |||
| Keine finanziellen Auswirkungen | ||
X | Finanzielle Auswirkungen gem. Ziffern 1 - 3 | ||
| |||
1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Auszahlung in Höhe von |
|
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr (bei Bedarf):
| |||
2. Finanzielle Auswirkungen für das Folgejahr / für Folgejahre | |||
Ergebnishaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 11301.5629100/ 02 | Aufwand in Höhe von | - 855,- € |
| |||
Finanzhaushalt | |||
| |||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Einzahlung in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: | 11301.7629100/ 02 | Auszahlung in Höhe von | - 855,- € |
| |||
Deckung | |||
| |||
| Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung | ||
| Die Deckung ist/wird wie folgt gesichert | ||
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Ertrag in Höhe von |
|
Produktkonto /Teilhaushalt: |
| Aufwand in Höhe von |
|
| |||
Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen für Folgejahre (bei Bedarf):
| |||
3. Investitionsprogramm | |||
X | Die Maßnahme ist keine Investition | ||
| Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm enthalten | ||
| Die Maßnahme ist eine neue Investition | ||
| |||
4. Die Maßnahme ist: | |||
| neu | ||
X | freiwillig | ||
| eine Erweiterung | ||
| Vorgeschrieben durch: |
Anlage/n: keine