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Vorlage - BA/2015/1212-01  

Betreff: Beantwortung zur 3. Anfrage - Konzeption des Theaterneubaus und Theaterbetriebs



Status:öffentlichVorlage-Art:Bericht/Antwort gem. KV M-V
Verfasser/-in:Eberlein, TheresaBezüglich:
BA/2015/1212
Beteiligt:I Bürgermeister   
 13.23 Theater  
 1 Büro der Bürgerschaft  
Beratungsfolge:

Die vorliegende Anfrage bezieht sich ausdrücklich auf einen Artikel in der Ostsee-Zeitung vom 20.03.2015. Das Interview aus dem in diesem Artikel zitiert wird, wurde auf Nachfrage der Zeitung mit der Theaterleiterin geführt zu einer Pressemitteilung der Fraktion FDP/Grüne. Die Verwaltung hat von der besagten Pressemitteilung nur durch Nachfragen der Presse erfahren und möchte an dieser Stelle ihr Unverständnis darüber ausdrücken, dass eine Pressemitteilung, die die Arbeit der Verwaltung auf solche Weise kritisiert, an die Presse gegeben wird, ohne die Betroffenen wenigstens zu informieren.

 

   

1. Frage: Wann wurde bekannt, dass das Volkstheater nicht alle im Kooperationsvertrag vereinbarten Leistungen im Theater Wismar erbringen kann?

   

Antwort: Bei der Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf die Leistungen im Jahr 2014 bezieht. In diesem Jahr war das Theater Wismar in elf von zwölf Monaten wegen Sanierung geschlossen. Dass nicht alle im Kooperationsvertrag vereinbarten Leistungen im Theater Wismar erbracht werden können, war daher schon im Vorfeld bekannt, genauso wie die Tatsache, dass ein finanzieller Ausgleich, d.h. dass Auszahlen einer Restsumme nicht möglich ist.

Damit die Förderung trotz Sanierung nicht ungenutzt bleibt, wurden Theatervorstellungen auf der Kammerbühne durchgeführt, ein Konzert in St. Georgen, eine Musicalgala in der Markthalle und im Dezember das Konzert zur Wiedereröffnung sowie zwei weitere Vorstellungen im Weihnachtsprogramm für die Schulen. Ersatzspielstätten zu schaffen, wie in der Markthalle geschehen, hat nicht nur für Rostock, sondern auch für die Hansestadt Wismar einen so großen Aufwand bedeutet, daß dies nicht regelmäßig durchgeführt wurde. Statt dessen wurden mit dem Volkstheater Rostock Möglichkeiten der Substitution vereinbart, die in ihrer Art nicht im Vertrag abgedeckt sind: zum einen ein Konzert für die Gedenkveranstaltung zur Zerstörung des Gotischen Viertels und zum anderen wurden in den Werkstätten des Volkstheaters Teile der Dekoration für die Jedermannn - Festspiele gebaut und damit Produktionskosten und die Personalkosten für das Theater Wismar reduziert.

   

2. Frage: Wann und zwischen welchen Vertretern der Hansestadt Wismar und dem Volkstheater Rostock wurde der Theaterneubau besprochen und hinsichtlich der Erfüllung des Kooperationsvertrages abgestimmt?

   

Antwort: An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass es sich um keinen Theaterneubau handelt, sondern um eine Sanierung eines bestehenden Gebäudes bei gleichzeitiger Neuerrichtung von diversen Funktionsräumen, wie der Kammerbühne, der Klause, sowie Garderoben, Büros und Aufenthaltsräumen. Der eigentliche Bühnenraum in seinen Dimensionen ist unverändert geblieben.

Wann immer von Seiten des Volkstheater Rostock die Aussage getroffen wurde, dass bestimmte Produktionen in Wismar nicht aufgeführt werden können, wurde dies mit der Bühnengröße oder dem Fehlen eines Bühnenturms begründet. Beides hat sich im Zuge der Sanierung nicht verändert, hätte auch mit den finanziellen Mitteln nicht geändert werden können. Was sich geändert hat, ist die technische Ausstattung der Bühne, d.h. Licht-, Ton und Bühnentechnik. Diese wurden an praktische und rechtliche Erfordernisse angepasst.

Gespräche über die Anpassung technischer Gegebenheiten im Theater Wismar innerhalb der gegebenen Möglichkeiten wurden zwischen den Vertretern der Theaterleitungen und den Mitarbeitern der jeweiligen technischen Abteilungen geführt.

   

3. Frage: Warum wurde in Beantwortung der ersten Anfrage der Fraktion FDP/Grüne vom 15.12.2014 erst am 02.02.2015 geantwortet.

   

Antwort: Für die Mitarbeiter der Verwaltung ist es geboten und selbstverständlich, Anfragen der Bürgerschaft gründlich und belastbar zu beantworten. Für Berichte und Antworten an die Bürgerschaft muss deshalb in der Regel Arbeitszeit in nicht unerheblichem Maße aufgewandt werden. Die Abteilung Theater und Veranstaltungszentrale war in genannten Zeitraum in ihren Kapazitäten so weit ausgelastet, dass neben der Erbringung vertraglich zugesicherter Leistungen, d.h. insbesondere der Abwicklung von Veranstaltungen die Bearbeitung weiterer Aufgaben kaum möglich war. Aus diesem Grund konnte im Januar nur ein Teil der 8 Fragen in der Anfrage beantwortet werden.     Der Rest wurde am 02.02.2015 nachgereicht.

   

4. Frage: Warum wurde in der Beantwortung der Anfrage das Datum 22.01.2015 benannt, wenn es, wie es nun in den Medien heißt, einen ständigen Austausch mit dem Volkstheater Rostock gab.

   

Antwort: Warum aus der Angabe eines bestimmten Datums geschlossen wird, dass es das einzige zu einem bestimmten Sachverhalt ist, erschließt sich hier nicht. Tatsächlich wurde das Datum genannt, um darauf hinzuweisen, dass es sich um einen fortwährend und auch jetzt, d.h. zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage, aktuell geführten Dialog handelt. Der Schluss der hier vom Verfasser der Anfrage gezogen wird, verbietet sich auch mit Blick in bereits erfolgte Berichte der Verwaltung zum gleichen Thema. Im BA/2014/0926 etwa findet sich folgende Aussage: Gespräche mit der neuen Leitung wurden bereits aufgenommen. Unter anderem ist das Volkstheater aufgefordert worden, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang zu prüfen und falls er als grundsätzlich nicht einhaltbar eingeschätzt wird das Angebot entsprechend zu überarbeiten.Das hier erwähnte Gespräch fand am 09.04.2014 statt, weitere folgten.

   

5. Frage: Warum wird in der Presse von der zuständigen Leiterin ausgesagt: ...Diese Erhebungen hat es immer gegeben. Sie sind Grundlage für Konzept und Strategiepapiere. Letztere sind übrigens intern...?

   

Antwort: Weil diese Aussage den Tatsachen entspricht. Das Theater führt regelmäßig Listen mit den für seine Arbeit wichtigen Zahlen, insbesondere Besucherzahlen, Einnahmen und Ausgaben. Diese Zahlen werden regelmäßig ausgewertet und sind wichtige Grundlage für weitere Planungen.

   

6. Frage: Was bedeutet der Ausdruck intern in diesem Zusammenhang, auch einen Ausschluss der Bürgerschaft und/oder der steuerzahlenden Öffentlichkeit?

   

Antwort: Im Gespräch mit der Presse wurde der Unterschied zwischen einem Nutzungskonzept und strategischer Planung erörtert. Während ersteres die geplante Nutzung des Theaters beschreibt und selbstverständlich offen gelegt wird, enthält das zweite Einschätzungen des Ist-Zustandes und taktische Überlegungen zur Erreichung mittel- und langfristiger Ziele, die kein Betrieb so veröffentlichen würde. Hinzu kommt, dass sich hier unter anderem Aussagen zu Mitarbeitern und auch zu Wismarer Unternehmen finden, die vertraulich zu behandeln sind. In diesem Zusammenhang bedeutet der Ausdruck intern den Ausschluss der Öffentlichkeit.

 


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
BA/2015/1212   3. Anfrage, Sitzung der Bürgerschaft am 26.3.2015 Konzeption des Theaterneubaus und Theaterbetriebs   Fraktion FDP/GRÜNE   Bericht/Antwort gem. KV M-V
BA/2015/1212-01   Beantwortung zur 3. Anfrage - Konzeption des Theaterneubaus und Theaterbetriebs   13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR   Bericht/Antwort gem. KV M-V
BA/2015/1212-02   Beantwortung zur 3. Anfrage - Konzeption des Theaterneubaus und Theaterbetriebs Nachfragen zu BA/2015/1212-01   13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR   Bericht/Antwort gem. KV M-V