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Bereits vor Weihnachten wurden Straßen‐ und Gehwegoberflächen in der Altstadt geöffnet, die in den zurückliegenden fünf Jahren mit öffentlichen Mitteln hergestellt wurden. Es wurden offensichtlich Maßnahmen an der technischen Infrastruktur durchgeführt.
Vor Weihnachten und zu Beginn des Jahres betrafen die Maßnahmen z.B. die ABC‐Straße und die Lübsche Straße (Das Boot, Heilig‐Geist‐Kirche). Derzeit werden Maßnahmen in unmittelbarer Nähe des Karstadt‐Kaufhauses und an der ehemaligen Jugendarrestanstalt durchgeführt.
Frage:
1. Welche Maßnahmen werden durchgeführt?
Antwort:
Maßnahmen in der ABC Straße, Gerberstraße, Bademutterstraße: Breitbandausbau der Deutschen Telekom Technik GmbH
Maßnahmen in der Lübschen Straße (Heiligen-Geist-Kirche, Das Boot), vor dem Karstadt-Kaufhaus und an der ehemaligen Jugendarrestanstalt: Störungsbeseitigung Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH
2. Wer trägt die Kosten der Maßnahmen?
Antwort:
Die Kosten für die Maßnahmen trägt der jeweilige Leitungseigentümer bzw. Verursacher.
Frage:
3. Wie hoch sind die Kosten?
Antwort:
Da die Hansestadt Wismar kein Auftraggeber für die Maßnahmen ist, können keine Aussagen zu den Kosten gemacht werden.
Frage:
4. Waren diese Maßnahmen zum Zeitpunkt der Herstellung von Straßen und Gehwegen nicht absehbar?
Antwort:
Störungsbeseitigungen sind generell nicht vorhersehbar.
Der Breitbandausbau der Deutschen Telekom Technik GmbH ist eine komplexe Baumaßnahme, die sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt und war zum Zeitpunkt der Herstellung der bereits erneuerten Straßen und Gehwege nicht absehbar.
Voraussetzung für die komplexe Maßnahme des Breitbandausbaus sind umfassende Netzberechnungen durch die Deutsche Telekom Technik GmbH, die erst durchgeführt werden konnten, nachdem die Standorte für die Multifunktionsgehäuse festlagen.
Die ersten Abstimmungen zwischen der Deutschen Telekom Technik GmbH und der Hansestadt Wismar zu der Umsetzung der Baumaßnahme und den geplanten Multifunktionsgehäuse-Standorten fanden im I. Quartal 2014 statt.
Die 1. Genehmigung für Verlegung des ersten Leitungsabschnitts wurde im II. Quartal 2014 erteilt.
Gemäß dem Telekommunikationsgesetz hat der Betreiber oder Eigentümer zum Ausbau und Unterhaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes die Nutzungsbefugnis für öffentliche Verkehrswege, so dass die Hansestadt Wismar als Baulastträger der öffentlichen Verkehrswege den Versorgungsträgern die Genehmigung zu erteilen hat.
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